Commerzbank "kostenloses Girokonto"

Stand: 08.08.2024

Was bietet das Commerzbank "kostenloses Girokonto"?

Das Commerzbank Girokonto Basic darf jetzt nur noch „kostenloses Girokonto“ genannt werden, verlangt jedoch nach einem Mindestgeldeingang von 700 Euro für eine kostenlose Kontoführung. Andernfalls wird eine Kontoführungsgebühr in Höhe von monatlich 9,90 Euro fällig. Online-Buchungen sind gebührenfrei. Beleghafte Überweisungen über einen Mitarbeiter (Telefon oder Filiale) kosten je 2,50 Euro. Eine Girocard und eine virtuelle Mastercard Debit Karte sind gratis dabei. Bargeld erhalten Kunden gebührenfrei an ca. 6.000 Cash Group-Automaten in Deutschland. Die Kontoeröffnung erfolgt per Video-Ident oder klassisch via PostIDENT.

Für die kostenlose Nutzung dieses Commerzbank Girokontos gelten folgende Bedingungen:

  1. Das Girokonto wird ausschließlich privat genutzt.
  2. Der monatliche Geldeingang beträgt ab dem 2. Monat nach der Kontoeröffnung mindestens 700 Euro.
  3. Die Kontoführung erfolgt ausschließlich beleglos online oder per App
  4. Das Kontoguthaben beträgt weniger als 50.000 Euro

Aktuell gibt es 50 Euro Startguthaben und 100 Euro für jede Weiterempfehlung. Die genauen Bedingungen finden Sie unter “Zinsen & Boni”.

Vorteile & Nachteile

  • 50 Euro Startguthaben möglich
  • kostenlose Girocard + Virtual Debit Mastercard
  • gebührenfrei Bargeld an 6.000 Cash Group Automaten
  • Commerzbank Sicherheitsgarantie bei Phishing oder Schadsoftware
  • beleghafte Überweisungen kosten je 2,50 €
  • 700 € Mindesteingang, sonst 9,90 € Kontoführung

Kontoeröffnung

  • Antrag online ausfüllen, PIN und Benutzernamen festlegen
  • Ihre neue IBAN wird Ihnen sofort angezeigt
  • Antrag optional speichern, Dokumente kommen auch per E-Mail
  • Legitimation per Video, bei der Post oder in einer Commerzbank Filiale durchführen
  • Aktivierungsbrief für photo-TAN Verfahren kommt innerhalb von 2 Tagen
  • Girocard und PIN kommen mit separater Post innerhalb einer Woche nach Eröffnung

Basisangaben

Kontoführung

Weitere Angaben

FAQs zum Commerzbank „kostenloses Girokonto“

Dies hängt zunächst von der Kontokarte ab: Girocard: 1.000 – 2.000 Euro Tageslimit, 2.000 Euro Wochenlimit. ClassicKreditkarte: 600 Euro pro Kalendertag, 2.000 Euro pro Kalenderwoche, 4.000 Euro pro Kalendermonat.

Ja, beim Einloggen in das Online-Banking über den Internet-Browser benötigen Sie eine TAN. Sie haben die Wahl zwischen dem photoTAN-Verfahren (kostenlos) und dem mobileTAN-Verfahren (0,12 € je SMS).

Nein, der Mindestgeldeingang muss am Monatsende in Summe auf dem Commerzbank Girokonto Basic eingegangen sein. Bareinzahlungen sind nicht explizit ausgeschlossen. "Eigene Überträge" von Commerzbank Konten werden nicht gezählt. Überweisungseingänge von einer anderen Bank hingegen schon.


Ihre Kommentare zum Commerzbank „kostenloses Girokonto“

Was, wenn das Kontoguthaben höher als 50000 € ist?

von Becker

Antwort vom Kontofinder Team

Was genau meinen Sie? Aktuell gibt es keine Negativzinsen. Sie können also auch mehr als 50.000 € auf dem Konto haben. Von der Verzinsung her würde es aber natürlich mehr Sinn machen, das nicht benötigte Geld anzulegen.

Wenn man den Mindestgeldeingang, z.B. im August, nicht erreicht hat, aber im September und den nachfolgenden Monaten erreicht, muss man dann ab August 9,90 Euro bezahlen oder ist man wieder befreit, sobald man den Mindestgeldeingang erneut erfüllt?

von Valadez Huerta

Antwort vom Kontofinder Team

Auf der Internetseite der Commerzbank heißt es: "Gehen in einem Monat weniger als 700 Euro auf Ihrem Konto ein, fallen für diesen Monat 9,90 Euro Kontoführungsgebühren an. Dieser Betrag wird jeweils im nächsten Monat von Ihrem Girokonto eingezogen."

Wird der Mindesteingang im August nicht erfüllt, zahlen Sie 9,90 € Gebühr, die im September abgebucht wird. Haben Sie im September wieder den Mindestgeldeingang erfüllt, zahlen Sie keine Grundgebühr.

Der Postversand ist möglich. Ein Tages- und Wochenauszug kostet laut Preis- und Leistungsverzeichnis 0,14 € je Auszug. Ein Monatsauszug kostet 0,51 € je Auszug. Zusätzlich fällt Porto an.

von Content-Manager

Nach dem BGH-Urteil gilt "Schweigen nicht mehr als Zustimmung" (zu Kontoführungsgebühren), d. h. man kann Gebühren für die Vergangenheit zurückfordern. Mich interessiert mehr die Zukunft: Wenn ich den Kontogebühren widerspreche, wird dann mein Konto - trotz des BGH-Urteils - von der Bank gekündigt?

von Olli

Antwort vom Kontofinder Team

Ja, wenn Sie den neuen Kontogebühren in Zukunft widersprechen, wird Ihnen die Bank sehr wahrscheinlich kündigen.