Über die Postbank
Die Anfänge der Postbank gehen bis ins Jahr 1909 zurück, als die Reichspost mit Postscheckämtern den bargeldlosen Zahlungsverkehr einführte. Durch das Poststrukturgesetz 1990 und die Aufteilung der Deutschen Bundespost in drei Unternehmen wird die Postbank ein eigenständiges Geldinstitut. Im November 2010 erfolgte dann die Übernahme durch die Deutsche Bank, die zuvor bereits eine Minderheitsbeteiligung hielt. Diese führt die Postbank mit ihren 14 Millionen Kunden unter dem bekannten Namen weiter. Seit Mitte Mai 2020 firmiert die Postbank als "eine Niederlassung der Deutsche Bank AG". Schwerpunkt der Postbank sind Privatkunden, für die sie einfache und preiswerte Lösungen offerieren will. So führte die Postbank als erste bundesweit tätige Bank 1998 das kostenlose Girokonto ein. Rund 1.100 Postfilialen, mehr als 4.500 Partnerfilialen und etwa 900 eigene Filialen stehen den Kunden zur Verfügung. Zudem setzen immer mehr Postbank-Kunden auf Onlinebanking oder nutzen die neu geschaffenen SB-Filialen.
Aus fünf unterschiedlichen Girokonten können die Postbank-Kunden wählen. Neben kostenfreien Angeboten, wie dem Postbank Girokonto start direkt für Schüler und Studenten, gibt es das Postbank Girokonto Plus, welches einen monatlichen Geldeingang verlangt. Für Fans des Fußballvereins Borussia Mönchengladbach gibt es das Fohlenkonto mit Fan-Motiven auf der Giro- oder Kreditkarte. Das Postbank Giro direkt ist ein rein online geführtes Girokonto mit einer niedrigen monatlichen Grundgebühr. Zudem wird das Postbank Giro extra plus angeboten, ein Premium-Konto mit attraktiven Zusatzleistungen. Bargeld steht den Kunden kostenlos an den über 9.000 Geldautomaten der Cash Group zur Verfügung. Das Postbank Tagesgeld steht nur den Inhabern eines Girokontos zur Verfügung.
Die Einlagen sind über die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Kunde und durch die Mitgliedschaft im BdB ab 2021 bis zu rund 6 Milliarden Euro abgesichert.
Bankinformationen
Einlagensicherung

Liebes Kontofinder-Team, diese "zusätzliche Einlagensicherung" (erstmalig auf Ihrer Internet-Site gefunden) hat auch mich bewogen, bei der Postbank ein Konto zu eröffnen. Leider kann ich jetzt als Postbank-Kunde dort nirgends einen Beleg für (a) die beschriebene zusätzliche Einlagensicherung und (b) deren Höhe von bis zu 1,24 Mrd. € je Anleger finden. Könnten Sie mich eventuell auf die direkte Quelle verweisen?
Die Angabe zur zusätzlichen Einlagensicherung ergibt sich durch die freiwillige Mitgliedschaft der Postbank im Bundesverband deutscher Banken BdB. Hierüber sind Kundengelder in einer Höhe von aktuell 15 % des haftenden Eigenkapitals der Bank abgesichert. Ab 2025 singt dieser Prozentsatz auf 8,75 %. Ein Rechtsanspruch auf diese zusätzliche Einlagensicherung besteht im Vergleich zur gesetzlichen Sicherung jedoch nicht.
Mein gesamtes Vermögen bei der Postbank ist gesetzlich mit 100.000€ gesichert. Desweiteren ist eine zusätzliche Einlagensicherung in Höhe von bis zu 1,24 Mrd. € je Anleger angegeben. Tritt die zusätzliche Einlagensicherung automatisch in Kraft, oder muss man sich da eintragen lassen um diese Sicherheit zu bekommen?
Die zusätzliche Absicherung tritt automatisch in Kraft, wenn es zu diesem Fall kommen sollte. Sie müssen sich nicht registrieren. Das Kontoguthaben kann Ihnen bei der Postbank ja zweifelsfrei zugeordnet werden. Beachten Sie bitte, dass bei der zusätzlichen (freiwilligen) Absicherung kein rechtlicher Anspruch besteht.
Werden Postbank und Norisbank im Hinblick auf die Entschädigung als zwei Kreditinstitute behandelt oder nur als ein Kreditinstitut, weil sie beide zur Deutschen Bank gehören? Wenn ich also bei beiden Banken je 100.000 angelegt habe, bekomme ich im Konkursfall beider Banken 2x 100.000 oder nur 1x 100000?
Im Hinblick auf die Einlagensicherung werden die Postbank und Norisbank als eigenständige Kreditinstitute betrachtet, so dass Sie in Ihrem Beispiel 2x 100.000 Euro bekommen würden. In unserem Ratgeber zur Einlagensicherung finden Sie weiter unten eine Tabelle, in der die abgesicherten Beträge übersichtlich aufgeführt sind.