Wie gut sind die Reiseversicherungen beim Commerzbank PremiumKonto?

Stand: 20.02.2023

Commerzbank Premiumkonto

Das Commerzbank PremiumKonto ist ein Girokonto mit monatlicher Kontoführungsgebühr. Kontozugriff haben Sie gebührenfrei online, per Telefon oder per Beleg am Schalter in den Filialen. Bargeldabhebungen sind weltweit gebührenfrei möglich. Sie erhalten zwei EC- Girocards und zwei Premium-Kreditkarten als VISA und Mastercard inklusive. Alle gewöhnlichen Banking-Leistungen und der Versicherungsschutz sind mit dem Grundpreis in Höhe von 12,90 Euro abgegolten.

Fragen und Antworten Versicherungen im Detail Fazit

Wir haben uns die Versicherungsleistungen angesehen, die mit der Beantragung einer Premium-Kreditkarte zur Verfügung stehen. Das Reise-Versicherungspaket wird über die AGA International S.A., einem Ableger der Allianz SE Versicherung zur Verfügung gestellt. Im Leistungsfall wenden Sie sich aus dem Ausland an den Kundenservice unter +49 (0) 89 6 24 24 562 oder kontaktieren Sie den Reise-Service dieser Versicherung direkt.

Fragen und Antworten

Zunächst müssen Sie das PremiumKonto und die Premium Kreditkarte beantragen. Die Commerzbank führt vor der Kontoeröffnung eine Bonitätsprüfung durch. Bei dieser Prüfung wird entschieden, ob dem Eröffnungsantrag zugestimmt wird und ob ein beantragter Dispokredit eingeräumt und / oder die Premium-Kreditkarte ausgestellt wird. Die Commerzbank Premium-Kreditkarte ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Das Commerzbank PremiumKonto ist für alle geeignet, die Wert auf eine gute Erreichbarkeit des Kundenservice legen und vor allem auch die Commerzbank-Filialen oder das Telefon für das Banking nutzen möchten. Die wichtigsten Girokonto-Leistungen sind mit einer Monatspauschale abgegolten. Alle Bedingungen zum Commerzbank PremiumKonto finden Sie hier. Wer häufig im Ausland unterwegs ist oder regelmäßig mit seiner Familie außerhalb von Deutschland Ferien macht, erhält mit diesem Konto in Kombination mit der Premium Kreditkarte ein Rundum-Reise-Versicherungspaket mit guten Leistungen.

Von den Versicherungsleistungen profitiert der Karteninhaber und dessen Partner, wenn sie zusammen im gleichen Haushalt leben. Zusätzlich sind alle eigenen und gemeinsamen Kinder bis einschließlich 24 Jahre abgesichert, wenn sie sich in einer laufenden Ausbildung befinden. Fremde Kinder sind nicht versichert. Versicherungsschutz besteht auch nicht, wenn die Partner in unterschiedlichen Haushalten leben.

Versicherungsschutz besteht ab dem Tag, an dem die Commerzbank den Kreditkarten-Vertrag angenommen hat. Er ist wirksam bis der Kreditkarten-Vertrag von Ihnen gekündigt wird.

Mit Ausnahme des Bargeldschutzes gilt der Versicherungsschutz unabhängig vom Kreditkarteneinsatz für bis zu 62 Tage ab Beginn der Reise. Unfall- und Krankenversicherung, sowie Reise-Service gelten nicht in Deutschland und nicht in dem Land des ständigen Wohnsitzes des Kunden oder bei regelmäßigen Aufenthalten von mehr als drei Monaten im Kalenderjahr. Kein Versicherungsschutz besteht bei Reisen in ein Land mit Reisewarnung durch das Auswärtige Amt.

Keine Versicherung besteht bei Schäden durch Unruhen, Krieg, Atomunfälle, Pandemien sowie bei Beschlagnahmung, Expeditionen, bei Vorsatz oder bei „sonstigen Eingriffen von hoher Hand“ (Regierungsorganisationen wie Geheimdienste, Armeen, Polizei). Wenn James Bond Ihnen also die Tasche wegnimmt, haben Sie Pech gehabt.

Halten Sie den Schaden so gering wie möglich und sichern Sie Beweise durch Fotos oder Belege im Original. Bei Straftaten ist unverzüglich Anzeige zu erstatten. Notieren Sie die Daten von Zeugen. Rechnungen, die vor Ort wegen eines Schadens entstehen, werden ausschließlich mit Original- Beleg erstattet. Bei Krankenbehandlungen müssen der Name der behandelnden Personen, Diagnose und alle Behandlungsdaten übermittelt werden.

Ja. Sie können das Commerzbank PremiumKonto jederzeit schriftlich kündigen. Mit Bestätigung der Kontokündigung werden die Premium-Kreditkarten deaktiviert und der Versicherungsschutz erlischt.

Die Versicherungen im Detail

Ersetzt werden dem Karteninhaber und seiner Familie die Stornierungskosten bei Nichtantritt und Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt bis 5.000 Euro pro Jahr bei Tod, schwerer Unfallverletzung, plötzlicher schwerer Erkrankung oder Impfunverträglichkeit. Außerdem wird gezahlt bei Schäden am Eigentum oder der Person, Arbeitsplatzverlust oder Prüfungswiederholung in Uni oder Schule. Ein Selbstbehalt in Höhe von 20 %, mindestens 100 Euro bei Alleinreise und 200 Euro wenn die Familie dabei ist, wird vom Erstattungsbetrag abgezogen.

Ersetzt werden die Mehrkosten der Rückreise und die Kosten für die anteilig nicht genutzte Reise bis 5.000 Euro pro Jahr. Der Selbstbehalt ist identisch mit dem der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

Bei Tod oder Invalidität des Karteninhabers oder eines Familienangehörigen während der Reise zahlt die Versicherung eine Entschädigung in Höhe von 30.000 Euro (Tod) oder ab einem Grad der Invalidität von mindestens 20 % bis 130.000 Euro. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und bei direktem Weg zum Abreiseort, gilt der Versicherungsschutz schon ab Verlassen der Wohnung oder Arbeitsstätte.

Weltweite telefonische 24h-Soforthilfe ist bei allen Notfällen wie Tod, Unfall, Krankheit, Zahlungsmittel-Verlust und Strafverfolgung gewährleistet. Der Service organisiert unter anderem den Kontakt zwischen Hausarzt und behandelnden Arzt, sowie Krankenbesuche von Angehörigen, den Austausch relevanter Unterlagen, die Beschaffung von Arzneimitteln oder den Rücktransport. Anwaltskosten bis 3.000 Euro und Strafkautionen bis 15.000 Euro werden vorgestreckt. Überbrückungsdarlehen bei Zahlungsmittelverlust sind bis 2.000 Euro möglich.

Vor der Reise können Karteninhaber eine telefonische Beratung zum Impfstatus, Krankheiten am Urlaubsort oder der Reiseapotheke in Anspruch nehmen.

Ersetzt werden die Kosten für akut notwendige medizinische Behandlungen im Ausland: Medikamente, Transport, Rettungsflug, Überführung im Todesfall, sowie Krankenhaus- und Arztkosten. Kosmetisch notwendige Operationen sind ausgeschlossen. Heilbehandlung und Krankenrücktransport ohne Begrenzung. Bei zahnmedizinischen Maßnahmen wie Anfertigen von Provisorien, Zahnersatz oder allgemeine Zahnbehandlung sind nur bis zu 250 Euro erstattungsfähig. Bei stationärer Unterbringung zahlt die Versicherung ein Krankengeld in Höhe von 31,00 Euro pro Tag.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme: Mindestens eine Übernachtung und mindestens 25 km vom Wohn- oder Arbeitsort entfernt. Erstattung bis zu 4.000 Euro pro Versicherungsfall. Im Jahr maximal 8.000 Euro bei Diebstahl, Beschädigung, Raub oder Abhandenkommen beim Transport. Selbstbeteiligung: 50 Euro. Auch Geschenke und Andenken sind bis zu 10 %, maximal 300 Euro mitversichert.

Erstattungsfähig sind Kosten für Übernachtung und Verpflegung, wenn sich der Abflug um mehr als 4 Stunden verzögert. Maximal bis zu einem Erstattungsbetrag in Höhe von 250 Euro. Auch Aufwendungen für den Kauf von persönlichem Bedarf, weil das Gepäck nicht zur Verfügung steht, werden mit bis zu 2 x 250 Euro übernommen.

Bei Diebstahl des Mobiltelefons sind missbräuchlich angefallene Telefongebühren bis 250 Euro pro Jahr und Versicherungsfall geschützt. Ersetzt werden die Telefonkosten dem Karteninhaber oder einem Familienmitglied auch in Deutschland.

Bargeld ist bis 250 Euro bei Abhebung mit der Premium-Kreditkarte gegen Raub oder Diebstahl innerhalb der ersten 6 Stunden nach Abhebung abgesichert. Ersetzt werden maximal 500 Euro pro Jahr. Die Aufbewahrung des Bargeldes muss nach Abhebung in einem Safe erfolgen oder sicher am Körper getragen werden. Der Schaden ist unverzüglich polizeilich anzuzeigen, sonst geht der Bargeldschutz verloren. Wer Geld liegen lässt oder verliert, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Mit der Commerzbank Premium Kreditkarte sind Sie Priority Pass Member und haben damit Zutritt zu 700 Lounges auf Flughäfen weltweit, unabhängig von Airline, Buchungsklasse oder Club-Mitgliedschaft. Der Aufenthalt in den Lounges ist jedoch nicht kostenfrei. Pro Person wird beim Eintritt eine Benutzungsgebühr in Höhe von 24 Euro berechnet und mit der Premium-Kreditkarte belastet.

Fazit

Das Commerzbank Girokonto ohne Versicherungsleistungen hat nichts Besonderes zu bieten. Ein Kunde zahlt bei gewöhnlicher Nutzung knapp 120 Euro im Jahr für die Kontoführung. Wer hauptsächlich Online-Banking betreibt und keinen Berater vor Ort braucht, findet bei der Commerzbank mit dem Girokonto Basic auch eine kostenloses Angebot mit 700 Euro Mindesteingang. Werfen Sie gern auch einen Blick in unseren Girokonto Vergleich.

Interessant wird dieses Girokonto, wenn man den Versicherungsschutz nutzen möchte, um seine Familie auf Urlaubsreisen abzusichern. Ganz besonders für Familien mit Babies, Schulkindern oder Kindern, die sich in der Ausbildung befinden oder studieren und nicht älter als 24 Jahre sind, ist das Reise-Versicherungs-Paket spannend. Allein eine einzelne Reise-Rücktritts- oder Reise-Abbruch-Versicherung kostet für Reisen ab 2.000 Euro im Schnitt schon so viel wie der Jahresbeitrag für das PremiumKonto. Und wenn etwas passiert, muss sich der Versicherte in aller Regel selbst um die Abwicklung kümmern. Beim Commerzbank PremiumKonto organisiert ein Reise-Service alles Wichtige.

Singles oder Alleinreisende, die monatlich keine 12,90 Euro für die Kontoführung ausgeben wollen, sind mit individuellen Versicherungen preislich besser dran. Eine Reise-Krankenversicherung beispielsweise gibt es schon für unter 20 Euro jährlich. Wer nicht aufs Geld schauen muss und auch bei Reisen ins Ausland auf eine gute Absicherung Wert legt, macht mit dem Girokonto + Premium-Kreditkarte nichts falsch. Wir haben eine Tippseite zum Thema Premium Girokonten erstellt, auf der Sie die Top-Kontomodelle der Banken detailliert vergleichen können.


Ihre Kommentare zu diesem Beitrag

Ich zahle mit der Premium-Mastercard die gesamte Reise für meine Tochter (52) und Enkelin (15), die aber nicht in meinem Haushalt leben. Wie sieht es da mit der Reiserücktrittsversicherung aus? Gilt diese auch für die beiden, da ich die Buchung tätige und auch bezahle?

von Gabriele Metzing

Antwort vom Kontofinder Team

Die Reiserücktrittsversicherung gilt nur für Sie als Karteninhaber und Ihre Familie auf gemeinsamen Reisen. Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz nur für den Karteninhaber, den Partner im gleichen Haushalt, das minderjährige Kind und das volljährige Kind bis zum 25. Geburtstag, wenn es sich in beruflicher oder schulischer Ausbildung befindet.

Unsere Reise kostet mit dem Schiff für mich und meinen Partner 9500,- .Greift mit unserer Premiumkarte die Reiserücktrittversicherung trotzdem?

von Baumann , Kristin

Antwort vom Kontofinder Team

In den Versicherungsbestätigungen auf Seite 2 und 7 steht bei der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, dass die Versicherungssumme bei max. 5.000 € pro Versicherungsfall und -jahr liegt.

Wir haben die schwarze Visa Premium Karte, mit der wir auch im Ausland krankenversichert sind und notfalls nach Hause zurück transportiert werden, wenn es erforderlich ist. Gilt der Versicherungsschutz auch bei einem dreimonatigen Aufenthalt im Ausland?

von Bernhard K.

Antwort vom Kontofinder Team

Auf Seite 4 der Versicherungsbestätigungen im Abschnitt "Geltungsbereich" steht, dass der Versicherungsschutz für maximal 62 Tage ab Reisebeginn gilt.

Gibt es eine Altersbegrenzung?

von U.Nelles

Antwort vom Kontofinder Team

In den Versicherungsbestätigungen auf Seite 4 wird nur eine Altersbegrenzung für mitversicherte Kinder (Vollendung des 25. Lebensjahres) erwähnt. Fragen Sie ansonsten bitte zur Sicherheit nochmal beim Versicherungsanbieter direkt nach.

Wohin muss ich meine Meldung wegen Reiserücktritt melden?

von Klotz, Walter

Antwort vom Kontofinder Team

Klicken Sie bitte zunächst hier. Klicken Sie anschließend auf "Versicherungsbestätigungen". Auf Seite 2 stehen die Möglichkeiten, wie Sie einen Schadensfall melden können.

Das gleiche Problem hatte ich auch, habe mich dann an das Beschwerdemanagement der Commerzbank gewandt und siehe da, 14 Tage später war alles erledigt.

von Dieter Hahn