Kein Girokonto für Flüchtlinge?

Stand: 16.12.2022

Trotz Willkommenskultur hatten die Flüchtlinge in den vergangenen Jahren viele Herausforderungen zu meistern. Bis vor Kurzem gehörte auch das Bangen um ein Girokonto dazu. Ein Gesetz hat nun Abhilfe geschaffen. Wie Asylsuchende ein Konto beantragen und was es dabei zu beachten gilt, erklärt dieser Beitrag.

Situation bis zum Sommer 2016 Was brauche ich für den Antrag? Rechtliche Lage Zurückhaltung bei den Banken Wie wichtig ein Girokonto ist Fazit

Situation bis zum Sommer 2016

Bis vor wenigen Monaten war die Beantragung eines Girokontos für Flüchtlinge ein Spießrutenlauf. Jeder Antragsteller musste einen Einkommensnachweis und den Nachweis über einen festen Wohnsitz erbringen. So begann der Teufelskreis, dem auch Wohnungslose lange Zeit ausgeliefert waren: Ohne Arbeit keine Wohnung und ohne Wohnung keine Arbeit. Da in der Folge auch die Grundlagen für ein Girokonto fehlten, konnten nicht einmal Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld überwiesen werden.

Zwar bestand seit 1995 die freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditinstitute auf die Erteilung von Basiskonten. Doch war dies keinerlei rechtliche Handhabe, auf die Betroffene sich verlassen konnten. Die Bewilligung eines Antrags war von der Willkür der Banken abhängig.

So tat sich seit dem Sommer 2015 durch die große Zahl Asylsuchender ein ebenso großes, finanzielles Problem auf: Nach den damals geltenden Gesetzen hatten die wenigsten Geflüchteten Anspruch auf ein Konto. Heute ist die Situation zum Glück eine andere.

Was brauche ich für den Antrag?

Um als Asylsuchender ein Girokonto zu eröffnen, benötigen Sie eines dieser Dokumente:

  • einen amtlichen Briefkopf mit dem Siegel der Ausländerbehörde und Lichtbild (Duldung, Aufenthaltsgestattung)
  • einen deutschen Personalausweis oder Pass

Sie können frei wählen, ob Sie hierfür in eine Bankfiliale gehen, oder Ihr Girokonto bei einer Direktbank eröffnen. Denn viele Direktbanken bieten das Girokonto mit Video Ident an.

Sollten jedoch Sprachbarrieren vorhanden sein, raten wir Ihnen zu einem Besuch in einer Bank vor Ort, idealerweise in Begleitung eines Dolmetschers.

Auch minderjährige Flüchtlinge erhalten ein kostenfreies Girokonto, beispielsweise das Junge Leute-Konto bei der Sparkasse. In den Filialen arbeiten oft auch Sprachmittler, welche die Kommunikation erleichtern. Für jugendliche Antragssteller empfiehlt es sich im Betreuungsfall dennoch, gemeinsam mit dem Mündel das Girokonto zu eröffnen.

Rechtliche Lage

Seit Sommer 2016 hat jede in Deutschland lebende Person und damit jeder Asylberechtigte Anspruch auf ein kostenfreies Girokonto. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die allen Bürgern in der Union den Zugang zu einem Konto erleichtern soll.

Hinweis

Sie haben nur dann einen Anspruch auf ein kostenfreies Girokonto, sofern Sie kein anderes Konto in der EU besitzen!

Auch heute noch haben Millionen Menschen im europäischen Raum kein Konto. Dies schneidet sie sowohl vom Arbeitsmarkt als auch von Transferleistungen und damit einer Lebensgrundlage ab.

In Deutschland hat die Bundesregierung deshalb mit dem § 31 des Zahlungskontengesetzes die EU-Richtlinie am 19. Juni 2016 umgesetzt. Der Anspruch auf ein kostenfreies Girokonto kommt seitdem auch Wohnungslosen und Personen ohne Aufenthaltstitel zu gute, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Selbst Pfändungen und ein Schufa-Eintrag dürfen ab sofort keine Bank mehr davon abhalten, einem Antrag auf ein Girokonto zuzustimmen.

Im Übrigen sind die Finanzinstitute auch heute noch dazu berechtigt, den Antrag auf ein Girokonto abzulehnen, wenn:

  • der Kunde sich nicht an Vereinbarungen hält.
  • das Konto mehr als ein Jahr ohne Umsatz geführt oder durch Vollstreckungen blockiert wird.
  • Falschangaben bei der Eröffnung getätigt wurden.
  • das Konto für illegale Zwecke missbraucht wird.
  • Mitarbeiter oder andere Kunden in grober Form belästigt werden.

Tipp

Weitere Hinweise und Informationen zum Thema finden Sie in unserem Beitrag: Jedermann-Konto – bloß nicht abwimmeln lassen!

Zurückhaltung bei den Banken

Das neue Gesetz hat den Weg für das Girokonto für Asylsuchende freigemacht – sollte man meinen. Doch sperrten sich einige Finanzinstitute trotz neuer Gesetzeslage und verwehrten die Eröffnung eines Girokontos.

Entscheidungen über die Eröffnung eines Kontos prüfen und treffen wir wie bisher stets im Einzelfall.

… ließ die Deutsche Bank laut Welt.de damals verlauten, und bezog sich dabei auf die notwendige Prüfung von Ausweisdokumenten. Viele Flüchtlinge verfügten jedoch über genau diese Dokumente nicht und wurden de facto von der neuen Gesetzgebung ausgeschlossen.

Erst im August, zwei Monate nach den Beschlüssen also, senkte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Hürden mit einem Rundschreiben. Seitdem genügt eine Registrierungsurkunde mit einem Lichtbild, amtlichem Briefkopf und dem Siegel der Ausländerbehörde.

Dabei hatte die Zurückhaltung der Banken durchaus nachvollziehbare Gründe. So sorgten die Neuerungen für Unsicherheiten in Bezug auf das Geldwäschegesetz. Denn dieses schreibt eine eindeutige Identifizierung des Antragsstellers vor, um Ermittlungsarbeiten nicht zu blockieren oder gar die Terrorismusfinanzierung zu begünstigen. Bankmitarbeiter waren in einer schwierigen Situation: So oder so riskierten sie, gegen eines der beiden Gesetze zu verstoßen.

Ein weiteres Problem aus Sicht der Kreditinstitute ist der erhebliche Mehraufwand, der durch das Anlegen und Verwalten dieser Konten entsteht. Ein Aufwand, der nun aus anderen Quellen als aus Kontoführungsgebühren finanziert werden muss.

Für Banken sind Asylsuchende, die lediglich ein kostenfreies Girokonto wollen, demnach keine attraktiven Kunden. Sie kaufen in der Regel keine weiteren Finanzprodukte und ihre Anträge in hoher Zahl verursachen viel Arbeit.

Wie wichtig ein Girokonto ist

Ein Girokonto ist für die aktive Teilnahme an unserer Gesellschaft unerlässlich. Auch Flüchtlingen kann ein Konto durch das Gefühl der Zugehörigkeit, aber auch als notwendige Voraussetzung für die Aufnahme von Arbeit, das tägliche Leben erleichtern.

Ohne ein Konto können Asylsuchende ihre Fähigkeiten nicht auf dem Arbeitsmarkt einbringen. Wer ihnen also die Eröffnung von Girokonten verwehrt, verhindert ebenfalls weitere Steuereinnahmen und Sozialabgaben, die allen in der Gesellschaft nützen.

Fazit

Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus erhalten nun wesentlich leichter Zugang zur Eröffnung eines Girokontos als noch vor ein paar Jahren. Sie brauchen hierfür ein offizielles Dokument mit amtlichem Briefkopf, das ihren Status nachweist. Ein Einkommensnachweis o. Ä. ist hingegen nicht notwendig. Banken in Deutschland müssen Ihnen bis auf wenige Ausnahmen den Zugang zu einem kostenfreien Girokonto ermöglichen. Lassen Sie sich also nicht abwimmeln! Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Eröffnung eines Girokontos.

Lesen Sie auch unseren Ratgeberbeitrag zum Thema Girokonto für Ausländer mit Hinweisen und Tipps zur Kontoeröffnung.


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