IBAN-Diskriminierung – Was tun wenn die IBAN nicht akzeptiert wird

Stand: 17.05.2023

Mit SEPA wurde der Zahlungsverkehr in der EU angeglichen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Lastschriften und Überweisungen von ausländischen Girokonten abgelehnt werden. Dann spricht man von IBAN-Diskriminierung. Was genau diese ist und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie hier.

Was ist IBAN-Diskriminierung? Beispiele Ursachen Folgen Beschwerdestelle

Was ist IBAN-Diskriminierung?

Früher hatte jedes europäische Land unterschiedliche Standards für Banküberweisungen und Lastschriften. So waren grenzüberschreitende Transaktionen meist aufwendig und teuer. Mit Inkrafttreten von SEPA (Single Euro Payment Area) 2014 entstand ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum. Von nun an gab es angeglichene Bearbeitungsverfahren und Höchstsätze für Auslandsüberweisungen.

Die bisherige Kontonummer wurde durch die IBAN (International Bank Account Number) ersetzt. Diese internationale Kontonummer beginnt immer mit einem zweistelligen Länderkennzeichen, z.B. DE für Deutschland oder FR für Frankreich. Jeder sieht somit, in welchem Land das Konto geführt wird.

Was genau ist nun die IBAN-Diskriminierung bzw. SEPA-Diskriminierung?

Definition

IBAN-Diskriminierung ist die Ablehnung einer IBAN aus einem anderen Land im SEPA-Raum durch einen Zahler oder Zahlungsempfänger.

Es kommt immer wieder vor, dass Anträge, Lastschriften und Überweisungen nicht akzeptiert werden, weil die Betroffenen kein inländisches Konto haben. Dies ist eigentlich laut der folgenden Verordnung verboten:

(1) Ein Zahler, […] der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist […]

(2) Ein Zahlungsempfänger, […] der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist […]

Artikel 9 der EU-Verordnung 260/2012

Für Überweisungen und Lastschriften in einem SEPA-Land kann somit jedes Zahlungskonto genutzt werden, was in einem der 36 SEPA-Länder geführt wird. Auch wenn Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie nicht zwingend ein Girokonto mit deutscher IBAN haben. Zum Beispiel wird in Deutschland das Openbank Girokonto angeboten, welches dann eine spanische IBAN hat.

Auf Verstöße gegen diese Verordnung gibt es allerdings in den meisten Ländern keine Bußgelder, so dass es in den letzten Jahren immer wieder Fälle von IBAN-Diskriminierung gab.

IBAN-Diskriminierung im Alltag

Es gibt verschiedene Formen der IBAN-Diskriminierung. Dies betrifft sowohl ausländische Girokonten in Deutschland als auch deutsche Girokonten im Ausland.

Beispiele

  1. Auf Papier- und Online-Formularen ist das Länderkennzeichen bereits vorgedruckt, so dass nur das Eintragen einer deutschen IBAN möglich ist. In der Vergangenheit kam es beispielsweise vor, dass einige Versicherungsunternehmen grenzüberschreitende Lastschriften beschränkt haben.
  2. Beim Ausfüllen eines Online-Antrags können nur IBAN mit einer bestimmten Länge eingegeben werden. Da die IBANs je nach SEPA-Land unterschiedlich lang sind, findet auch hier eine SEPA-Diskriminierung statt.
  3. Gewusst?

    Eine IBAN darf maximal 34 Stellen haben. Während die deutsche IBAN 22 Stellen hat, gibt es zum Beispiel in Norwegen nur 15 Stellen und in Italien 27 Stellen.

  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Unternehmens erlauben nicht die Angabe eines ausländischen Bankkontos. So akzeptierten beispielsweise einige Banken nur eine deutsche IBAN bei der Beantragung eines Kredites.

Die Initiative Accept My IBAN gibt an, dass in Deutschland größtenteils Unternehmen aus der Finanzbranche, dem E-Commerce und der Telekommunikation ausländische IBANs ablehnen.

Ursachen

Es gibt zwei Hauptursachen für die IBAN-Diskriminierung:

Veraltete IT-Systeme: Wie oben bereits beschrieben, hat die deutsche IBAN 22 Stellen und beginnt mit DE. Ausländische IBANs beginnen hingegen mit einem anderen Länderkürzel, können neben Zahlen auch Buchstaben enthalten und sind kürzer oder länger. Mit diesen unterschiedlichen Formaten haben immer noch einige IT-Systeme ihre Probleme.

Unwissenheit: Viele Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter wissen nicht, dass im SEPA-Raum auch ausländische Girokonten für den Empfang oder das Senden von Zahlungen genutzt werden dürfen. Die Beteiligten haben noch nie von der oben zitierten EU-Verordnung gehört. Es kann daher schon helfen, wenn Sie das Unternehmen darauf hinweisen.

Weiterhin geben einige Unternehmen auch Sicherheitsgründe als Ursache für die Ablehnung an.

Folgen

Für Verbraucherinnen und Verbraucher hat die IBAN-Diskriminierung häufig einschneidende Folgen:

  • Der Arbeitgeber akzeptiert keine ausländischen IBANs, so dass Sie nicht Ihr Gehalt bekommen. In der Vergangenheit kam es auch vor, dass Leute Ihr Arbeitslosengeld nicht erhalten haben.
  • Sie können eine Rechnung nicht bezahlen.
  • Es ist für Sie nicht möglich, einen Mobilfunkvertrag zu bekommen.
  • Eine Versicherung lehnt Ihren Eröffnungsantrag ab, so dass Sie die angebotenen Versicherungsleistungen nicht nutzen können.

Beschwerdestelle

Da es in Deutschland immer wieder zu Beschwerden kam, hat die Wettbewerbszentrale 2017 eigens eine Beschwerdestelle bezüglich der SEPA-Diskriminierung eingerichtet.

Dorthin können Sie Hinweise per Online-Formular, Brief oder E-Mail schicken, wenn sich ein Unternehmen weigern sollte, eine Lastschrift von einem ausländischen SEPA-Konto einzuziehen. Hunderte Beschwerden sind bereits eingegangen.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs fordert anschließend die Unternehmen zu einer Unterlassungserklärung auf. Wenn sich das Unternehmen weigern sollte, geht es vor das jeweilige Landgericht. Dort war die Wettbewerbszentrale bisher in fast allen Fällen erfolgreich.

Weiterhin gibt es die Initiative acceptmyiban.org, die von vielen europäischen Fintechs gemeinsam gestartet wurde. Dabei sind unter anderem N26, Wise, Revolut, Klarna und bunq. Auf der Internetseite haben Sie die Möglichkeit, Ihren Fall einzuschicken. Alle Beschwerden werden anschließend an die entsprechenden Behörden weitergeschickt.

Ein erster Erfolg der Initiative ist, dass Frankreich Strafen von bis zu 375.000 Euro eingeführt hat, wenn ausländische Girokonten diskriminiert werden.


Ihre Kommentare zu diesem Beitrag

Das ist ja toll, habe ich gar nicht gewusst. Werde meine Versicherung noch einmal auf die Diskriminierung hinweisen und mein weiteres Vorgehen erklären. Nur aus diesem Grund halte ich noch ein unnötiges, deutsches Konto. Danke!

von Peter Grossetigges