Legale Steuerparadiese – gibt es sie noch?

Stand: 17.04.2023

legale Steuerparadiese

Spätestens seit dem letzten Jahr ist klar: Viele Unternehmen zahlen in Deutschland keine Steuern. Unfair, denken sich wohl die meisten Bürger. Während große Summen vom eigenen Bruttolohn abgehen, zahlen gigantische Firmen wie Amazon, Google, Facebook und Co. (fast) nichts. Gibt es denn noch Steuerparadiese? Und können wir auch ein Ticket dahin buchen?

Wie machen die Unternehmen das? Überblick 1. Hongkong 2. Luxemburg 3. Cayman Inseln 4. Singapur 5. Bahamas 6. Bulgarien 7. Andorra 8. Malta 9. Belize 10. Deutschland? Wie kann ich selbst Steuern sparen?

Wie machen die Unternehmen das?

Bevor Sie sich zu viele Hoffnungen machen: Selbst den großen Unternehmen fällt es inzwischen schwer, Gewinne in Deutschland zu erzielen, ohne zugleich Steuern abführen zu müssen. So zahlt auch Amazon seit Mai 2015 Steuern. Zuvor verbuchte das Unternehmen seine Verkäufe auf dem deutschen Markt in Luxemburg. Der Vorteil: Die Einkünfte wurden nur in geringem Maße versteuert. Finanzbeamten des Herzogtums sahen sich daraufhin den Ermittlungen der Europäischen Kommission ausgesetzt. Diese bewertete den Deal nämlich als illegal. So soll Amazon weniger als 1 % an Steuern auf seine europäischen Gewinne gezahlt haben.

Damit steht der Online-Versandhändler nicht alleine da. Auch IKEA soll sich der sogenannten „Luxemburg-Leaks“, den Steuerschlupflöchern, bedient haben. So sollen Dokumenten aus dem November 2014 zufolge sage und schreibe 48.000 Euro an Steuerzahlungen geflossen sein – bei einem Gewinn von über 2,5 Milliarden Euro. Wenn Sie jetzt den prozentualen Anteil mit dem Taschenrechner ermitteln wollen – lassen Sie es Ihrem Blutdruck zuliebe besser bleiben.

Originell, um es diplomatisch zu sagen, war hingegen die Reaktion des schwedischen Möbelgiganten. Anstatt sich einer Anhörung im Parlament zu stellen, lud IKEA zu einer „informellen Steuerdiskussion“ in ein griechisches Restaurant ein. Jamas!

Steuerparadiese im Überblick

Heutzutage ist es schwierig geworden, Steuerparadiese zu finden. Das liegt nicht zuletzt an den gründlichen Recherchen internationaler Medien, die derartige Steuerschlupflöcher aufdecken und Regierungen, die von Geldwäsche und Korruption betroffen sind. Wir haben uns trotzdem auf die Suche gemacht und ein paar Länder gefunden, in denen – naja, sagen wir mal Vergünstigungen – existieren.

Hongkong

Hongkong erhebt keine Quellensteuer. Darüber hinaus verlangt der Stadtstaat mit seinen sieben Millionen Einwohnern keine Steuern von hiesigen Firmen, sofern keine Geschäfte in Hongkong selbst stattfinden. Gewinne, die nicht in Hongkong entstanden sind, werden daher auch nicht versteuert. Darüber hinaus wird in Honkong keine Mehrwertsteuer erhoben. Auf die Verschwiegenheit können Investoren zählen. Honkong landete auf Platz 2 im Financial Secrecy Index.

  • Steuersatz für Unternehmensgewinne: 16,5 %
  • Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (wie Zinsen, Aktien usw.): 0 %

Luxemburg

Wenn es eine Steueroase mit der größten internationalen Bekanntheit neben der Schweiz gibt, dann wohl diese. Sogar die Deutsche Bank unterhält Fondsgesellschaften in Luxemburg. Geheime Abmachungen, die als „tax rulings“ bezeichnet werden, waren jahrelang gängige Praxis. Darin waren bisweilen hanebüchene Steuerkonstruktionen enthalten, die Unternehmen einen Steuersatz von 1 % und weniger garantierten. Diese „Luxemburg-Leaks“ wurden 2014 enthüllt – und damit auch das erschreckende wirtschaftliche Ausmaß.

So war es üblich, dass Unternehmen (auch die großen) ihre Gewinne als Zinsen getarnt nach Luxemburg verschoben und so gut wie keine Steuern dafür zahlten. Länder wie Belgien reagierten: Künftig müssen belgische Firmen sämtliche Transaktionen, die ein Volumen von 100.000 Euro auf dem Weg nach Luxemburg überschreiten, melden. Von einer geschlossenen europäischen Reaktion kann man jedoch nicht sprechen. Nach wie vor ist Luxemburg ein „Steuerparadies“ für globale Konzerne.

  • Steuersatz für Unternehmensgewinne: 21 % (Dividende zu 50 % steuerfrei)
  • Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge: 5 % (auf Zinserträge), 15 % auf Aktien, Fonds und Dividenden

Cayman Inseln

Die Cayman Inseln haben sich in der Vergangenheit einen zweifelhaften Ruf als Offshore-Zentrum erworben. Einst exportierten sie Schildkröten und Muscheln. Nun, das scheint wohl nicht gereicht zu haben, um den aufgeblähten Regierungsapparat bezahlen zu können. Daher werden auf den Cayman Islands die Steuern wie entfernte Verwandte behandelt – wo es nur geht, werden sie gemieden.

  • Steuersatz für Unternehmensgewinne: Nie gehört…
  • Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge: 0 %

Singapur

Singapur ist ein besonders interessantes Beispiel in unserer Liste. Gelten doch im asiatischen Stadtstaat drakonische Strafen auf Kaugummispucker und auf Graffit-Sprayer warten gar Stockhiebe und Gefängnis. Bei Unternehmen hingegen ist das Land nicht zuletzt für sein legendäres Bankgeheimnis und den sich konstant aufwertenden Singapur-Dollar beliebt. Noch besser: Wer Edelmetalle wie Silber und Gold kauft, wird in dieser Hinsicht von der Mehrwertsteuer befreit. Mit diesen strengen Regeln will Singapur sich nur hochvermögende und möglichst seriöse Unternehmer ins Land holen.

  • Steuersatz für Unternehmensgewinne: 0 %
  • Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge: 0 % (Dividende ist beim Anteilseigner steuerfrei)

Bahamas

Haupteinnahmequelle der Bahamas sind Zölle und Exportabgaben. Wer eine Immobilie im Wert von einer halben Million Dollar kauft, gehört praktisch zur Familie. Und in der Familie werden natürlich keine Steuern fällig. Kleiner Tipp: Investieren Sie lieber gleich 1,5 Millionen. Dann wird der Vorgang der Aufenthaltsgenehmigung womöglich beschleunigt.

  • Steuersatz für Unternehmensgewinne: 0 %
  • Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge: 0 %

Bulgarien

Bulgarien ist sowas wie ein Geheimtipp. Unauffällig, diskret und in Europa – kein schlechter Deal. Allerdings haben sich die Steuersätze seit dem 01.01.2014 geändert. Daran war die regierende Sozialistische Partei maßgeblich beteiligt. Zwar gilt nach wie vor eine komplette Befreiung von der Körperschaftssteuer. Allerdings müssen die erlassenen Steuern in einem Zeitraum von vier Jahren in materielle Aktiva reinvestiert werden.

Dennoch: Die Steuerkonditionen sind in Bulgarien derart attraktiv, dass zahlreiche Firmen und sogar kleine Unternehmen ihren Sitz dorthin verlegen, darunter sogar Zahnarztpraxen. Vielleicht sollten Sie Ihre nächste Zahnreinigung also in Sofia machen lassen?

  • Steuersatz für Unternehmensgewinne: 10 %
  • Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge: 10 %, bis auf 5 % reduzierbar bei Nachweis einer Ansässigkeitsbescheinigung

Neben Bulgarien sind auch andere osteuropäische Länder wie Rumänien und Ungarn interessant.

Andorra

Andorra ist sowas wie das kleine Steuerparadies, nach dem Sie immer gesucht haben. Es existiert nicht einmal ein Finanzamt, das Körperschafts- oder eine Einkommenssteuer eintreiben könnte. Demzufolge sind auch Erbschafts- und Umsatzsteuer kein Thema. Die Andorraner, von denen 75 % Spanier und Franzosen sind, finanzieren sich über einen Zoll von 3-5 % auf die im Land hergestellten Waren. Ganz so unbeschwert, wie es klingt, ist Andorra für Steuersünder jedoch nicht mehr. Auf Druck seitens der USA wurden die großen Privatbanken des Zwergstaates überprüft. Der Hintergrund: Andorra soll sich an kriminellen Machenschaften wie Geldwäsche der Mafia beteiligt haben.

  • Steuersatz für Unternehmensgewinne: 10 % maximal
  • Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge: 0 %

Malta

Das malerische Malta ist insbesondere für Investmentfirmen und Holdings attraktiv. Hier tummeln sich internationale Finanzinstitute, die von der geringen Steuerlast profitieren. Damit die Vorteile des Steuersystems auch zum Tragen kommen, muss jedoch der Schwerpunkt der unternehmerischen Interessen in Malta selbst liegen. Privatpersonen müssen als Nutznießer eine permanent residence beantragen. Nach wie vor gilt Malta als Top-Niedrigsteuerland in der EU.

  • Körperschaftssteuer: 35 % – Rückerstattung auf Antrag: 30 % = 5 %
  • Abgeltungssteuer auf Zinsen: 15 %, Dividenden und Kursgewinne: 0%

Belize

Nicht nur landschaftstechnisch ist Belize, das ehemalige Britisch-Honduras, ein Paradies. Wer hier eine Offshore-Gesellschaft gründet, der kann sich über 15 glückliche Jahre ohne Abgaben freuen. Einzige Voraussetzung: Die Gesellschaft muss Arbeitsplätze schaffen. Auch Briefkastenfirmen sind hier willkommen. Ein strenges Bankgeheimnis hat oberste Priorität. Wirtschaftsprüfungen oder die Pflicht zur Bilanzierung gibt es hingegen nicht.

  • Steuersatz für Unternehmensgewinne: 0 %
  • Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge: 0 %

Deutschland

Überrascht Sie das? Nun, dann wird es Sie umso mehr überraschen, was acht Schweizer Journalisten mit einem Experiment schafften: Diese gaben sich als Inhaber von Schwarzgeld aus, das sie in süddeutschen Banken lagern wollten. Man versicherte ihnen durchgehend, dass keine Nachforschungen angestellt würden. Eine Bank bot in aller Dreistigkeit einen Postrückhalteservice an, um zu vermeiden, dass aufsehenerregende Post ihren Weg über die Grenze finden könnte. In Deutschland zahlen Unternehmen zwar Steuern, allerdings muss bei einem solchen Ausmaß an Korruption die Frage gestellt werden, ob wir nicht doch mehr mit den dubiosen Steuerparadiesen gemeinsam haben, als wir denken.

  • Steuersatz für Einzelunternehmer und Personengesellschaften: bis 45 % (Einkommensteuer)
  • Außerdem Gewerbesteuer: mindestens 7%
  • Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge: maximal 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %)

Kann ich auch Steuern sparen wie die großen Unternehmen?

Mal abgesehen von der moralischen Fragwürdigkeit, den deutschen Staat um seine Steuern zu bringen, ist die Suche nach Steueroasen kein empfehlenswertes Vorhaben für natürliche Personen oder mittelständische Unternehmen. Es gibt eine Vielzahl legaler Möglichkeiten, um Steuern zu sparen.

Die Gefahr bei Steuerparadiesen ist, dass diese sich häufig in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Durch internationalen Druck kann es jederzeit passieren, dass die Steuervergünstigungen abgeschafft oder zumindest geändert werden. Steuerparadiese zu finden, wird also nicht nur für große Konzerne zunehmen schwieriger. Für eine Übersicht internationaler Steuern empfehlen wir Ihnen den regelmäßig aktualisierten Vergleich vom Bundeszentralamt für Steuern.

Hinzu kommt, dass die augenscheinlich attraktiv wirkenden Steuervergünstigungen an komplexe System und Bedingungen geknüpft sind (Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen) – eine Einbürgerung mit mehrmonatigem Aufenthalt zum Beispiel. Die prozentualen Angaben auf die Steuerhöhe in unserer Übersicht beziehen sich also auf diese Bedingungen. Haben Sie Ihren Wohn/ – Firmensitz aber in Deutschland, können sehr wohl Steuern anfallen und Sie können sich der Steuerhinterziehung strafbar machen. Davon raten wir dringend ab!


Ihre Kommentare zu diesem Beitrag

Ungarn wurde hier nur beiläufig erwähnt. Kapitalertragssteuer mit 15% recht moderat. Allerdings wurde wohl bereits die Wiedereinführung einer zusätzlichen "Gesundheitsabgabe" i.H.v. 13% auf Kapitalerträge (auch Kursgewinne??) beschlossen. Das wären dann zusammen 28% und damit auf deutschem Niveau (KESt + Soli).

von Lars

Naja, alles nicht so einfach wie es beschrieben wurde. Man muss schon sicherheitshalber auch selbst auswandern und möglichst Wohnsitz und Firmensitz in DE, AT oder CH komplett aufgeben und in der sog. Steueroase oder Freihandelszone neu starten. Mit dem Know how und Erfahrungen, die man bereits gesammelt hat. Nur dann ist alles idiotensicher ohne spätere Konsequenzen!! Und möglichst seinen Umzug sowie neue Firmenidentität usw. genau dokumentieren.

von Bernd K.

Die Liste könnte man aber noch erweitern. Da gibt es noch ein paar interessante Länder innerhalb der EU. Ich zähle mal ein paar auf: Estland, Slowakei, Rumänien, Griechenland, Lettland, Litauen, Tschechien, Ungarn und Zypern.

von Georg

...oder man kombiniert die Möglichkeiten. Überträgt man die Anteile an einer deutschen GmbH an eine europäische Holding mit Sitz in Österreich, welche wiederum im Eigentum einer Hong Kong Limited steht lassen sich österreichische Gruppenbesteuerungsvorteile in Europa mit de facto nicht existierenden Kapitalertragsteuern (nur gedämpft durch die Quellsteuer gemäß dem DPA) kombinieren. Wenn man die nötige Größe hat, ist alles einfach ;)

von Rainer

Wenn ich eine 7 monatige Kreuzfahrt auf einem Schiff unter bahamesicher Flagge mache, sind Zins- oder Aktienerträge dann steuerfrei?

von Keine Ahnung

Antwort vom Kontofinder Team

Vermutlich nicht, denn es kommt sicher auf Ihren ständigen Wohnsitz an. Aber wenn Sie auf dem Schiff wohnen und auch dort gemeldet sind, könnte das mit der Steuerfreiheit klappen. 

Soweit ich weiss, muss man auch in Belgien keine Kapitalertragsteuer auf Kursgewinne bei Aktienverkäufen oder Dividenden bezahlen.

von elke

Antwort vom Kontofinder Team

Nicht ganz. In Belgien zahlen Sie als Anleger zwar keine Steuern auf Kursgewinne bei Aktien oder Fonds, jedoch auf Zinserträge 15 % und Dividenden sogar 25 %.  

Guter Beitrag, wie ist das mit der Ukraine? Beispiel. Ich habe mein Konto in Deutschland, lebe aber in der Ukraine. Wie hoch ist dann die Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne?

von lviv

Antwort vom Kontofinder Team

Die Besteuerung richtet sich in der Regel nach dem Land des ständigen Wohnsitzes. Dort wo Sie auch Ihre Steuern zahlen, zahlen SIe auch die Abgaben für Aktiengewinne. Vermutlich läßt sich die deutsche Abgeltungssteuer mit der in der Ukraine verrechnen. Befragen Sie dazu aber besser Ihren Steuerberater.