Kinderkonto Vergleich

Stand: 05.03.2024

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Alles Wichtige zum Kinderkonto

  • Ein Kinderkonto ist ein Girokonto (oder Sparkonto) speziell für Kinder und Jugendliche, um Geld zu sparen, über das Taschengeld zu verfügen und den Umgang mit Geld zu erlernen.
  • In der Regel ist ein Kinderkonto kostenlos.
  • Ein Konto für Kinder wird nur im Guthaben geführt. Eine Kontoüberziehung ist ausgeschlossen.
  • Zum Geldabheben und Bezahlen gibt es eine Girocard oder Debit- bzw. Prepaid-Kreditkarte.
  • Je nach Bank ist eine Kontoeröffnung bereits ab der Geburt, in der Regel aber ab 7 Jahren, möglich.
  • Die Kontoeröffnung erfolgt mit Zustimmung und Unterschrift beider Eltern unter Vorlage der Geburtsurkunde.
  • Nur Jugendliche mit einem Arbeitsvertrag können ohne die Eltern ein Jugendkonto eröffnen.
  • Abhängig von der Bank ist die Führung eines Kindergirokontos bis zum 18. Geburtstag, teilweise aber auch bis zum 30. Lebensjahr, möglich. Danach erfolgt die automatische Umwandlung in ein normales Girokonto für Erwachsene.
  • Jedem Kind steht ein eigener steuerlicher Freibetrag (Sparerpauschbetrag) von 1.000 € im Jahr zur Verfügung.

Kinderkonto Vergleich

Fragen und Antworten zum Kinder- und Jugendkonto

Grundlagen Kontoeröffnung Kontoführung Zinsen & Steuern Kontovergleich

Kinderkonto Grundlagen

Was ist ein Kinderkonto?

Ein Kinderkonto ist entweder ein Girokonto auf Guthabenbasis oder eine Art Sparbuch. Meist werden Konten dieser Art auch als Taschengeldkonto bezeichnet. Es ist für das Kind eine risikolose Möglichkeit, den richtigen Umgang mit Geld zu erlernen und selbst zu bestimmen, was mit dem Taschengeld geschehen soll.

Die Angebote der Banken sind in der Regel kostenlos und bieten häufig auch kleine Prämien oder Clubangebote speziell für Minderjährige. Das Ziel der Bank ist es, den jungen Kunden frühzeitig an das eigene Kreditinstitut zu binden.

Auf dieser Seite finden Sie Girokonten für Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren. Im Unterschied zum klassischen Girokonto wird das Kinderkonto oder Taschengeldkonto nur im Guthaben geführt. Man spricht dann auch von einem Guthabenkonto. Eine Kontoüberziehung ist in der Regel nicht möglich. Es gibt auch keinen Dispo- oder Überziehungskredit.

Was sind die Vorteile eines Kinderkontos?

Kinderkonten bieten eine Reihe von Vorteilen:

  1. keine Kontoführungsgebühren
  2. meist kostenloses Geldabheben an Automaten
  3. Eltern entscheiden, welche Kontofunktionen genutzt werden können
  4. Kind lernt verantwortungsvollen Umgang mit Geld
  5. Taschengeld, Geldgeschenke und Einkünfte aus Nebenjobs können angespart werden
  6. je nach Bank auch Guthabenzinsen oder andere Kontoprämien

Worauf muss ich bei einem guten Kinderkonto achten?

Folgende Kriterien sind bei einem guten Girokonto für Schüler und Jugendliche wichtig:

  • kostenlose Kontoführung ohne versteckte Kosten
  • gebührenfreie Überweisungen
  • gratis Girocard
  • Geldautomaten in der Nähe Ihres Wohnortes zum kostenfreien Geldabheben
  • für ältere Kinder: Online Banking und Banking-App
  • optional eine kostenlose Prepaid- oder Debit-Kreditkarte
  • optional Zinsen auf das Guthaben
  • optional Fortführung des Kontos während der Ausbildungs- oder Studentenzeit zu ähnlich günstigen Bedingungen

Was sind die Unterschiede zwischen einem Kinderkonto und normalen Girokonto?

Girokonten für Kinder und Erwachsene unterscheiden sich in folgenden Punkten:

Kinderkonto Erwachsenenkonto
 kostenlose Kontoführung  meist Kontoführungsgebühren
 Kontoeröffnung nur mit Zustimmung aller Erziehungsberechtigten  alleinige Kontoeröffnung
 teilweise eingeschränkte Kontofunktionen  voller Funktionsumfang
 Eltern haben Zugriff auf Konto  alleiniger Kontozugriff
 keine Kontoüberziehung  Dispokredit und Kontoüberziehung möglich
 keine Kreditkarte mit Kreditrahmen  echte Kreditkarte möglich
 teilweise Guthabenverzinsung  keine Guthabenverzinsung

Welche Bank bietet das beste Kinderkonto?

Die Comdirect hat aktuell mit dem Comdirect JuniorGiro das beste Angebot in unserem Kinderkonto Vergleich.

Es ist bis zum 18. Lebensjahr kostenlos. Mit der gratis Girocard hebt Ihr Kind in Deutschland an 6.000 Cash Group Automaten und bei 13.000 Händlern sowie in allen €-Ländern an Automaten mit Visa-Zeichen kostenfrei Bargeld ab. Auch eine Visa Prepaid Kreditkarte ist inklusive. Damit kann Ihr Kind in Nicht-€-Ländern weltweit gebührenfrei Bargeld abheben. Kostenlose Überweisungen sind via Online-Banking und per App möglich. Bareinzahlungen sind 3x im Jahr in Commerzbank Filialen ebenfalls kostenlos.

Wie lernt das Kind den Umgang mit Geld?

„Das Geld wächst nicht auf den Bäumen.“ Viele Eltern kennen diesen Satz aus ihrer Kindheit und nutzen ihn auch für ihre Kinder. Warum? Beim Umgang mit Geld beobachten Kinder ihre Eltern und Erwachsene sehr genau und sehen, dass diese immer wieder Geld erhalten, ausgeben und damit Bedürfnisse befriedigen und Wünsche erfüllen. Woher das Geld kommt und dass es nicht unendlich zur Verfügung steht, ist für Kinder oft nicht erkennbar. Eltern müssen hier frühzeitig für Verständnis und Klarheit sorgen.

Zu den wichtigsten Lernzielen in punkto Finanzen gehören laut eines pädagogischen Ratgebers:

  • Selbstdisziplin, um beispielsweise nicht die gesamten Ersparnisse auf einmal auszugeben
  • Voraussicht, um richtig mit- und nachzurechnen sowie die Konsequenzen beim Geldausgeben zu verstehen
  • soziale Mitverantwortung bzw. auch die Bereitschaft, etwas für andere zu kaufen

Wie in allen anderen Lebensbereichen gilt bei der „Finanzerziehung“ und dem Umgang mit einem Kinder- und Jugendkonto: Vorbild sein ist wichtiger als darüber zu reden. Sparsamkeit, sichere und souveräne Handlungsstrategien für die eigenen Finanzen sowie ein gutes Gefühl für Investitionen entstehen zumeist bei Menschen, deren Eltern ihr eigenes Vermögen entsprechend organisiert haben.

Zusätzlich sollten Eltern bedenken: Steht der Konsum im alltäglichen Leben von Mama oder Papa stark im Vordergrund, wird er auch für die Kinder eine wichtige Rolle spielen.

Kinderkonto eröffnen

Ab welchem Alter kann das Kinderkonto eröffnet werden?

Kinder- und Jugendkonten richten sich an junge Leute bis zum 18. Geburtstag. Im Schnitt können diese Konten bei vielen Banken für Kinder ab 7 Jahren eröffnet werden. Einige Banken bieten ihre Jugendgirokonten erst ab dem 12. Lebensjahr an.

Ältere Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen, Freiwilligendienst leisten oder studieren, finden passende Angebote im Studentenkonto Vergleich.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, ein Kinder- oder Jugendkonto zu eröffnen?

Obwohl viele Banken ihre Kinder- und Jugendgirokonten bereits ab dem siebten Lebensjahr anbieten, ist es nicht immer empfehlenswert, dies schon so früh in Anspruch zu nehmen. Einerseits haben viele Kinder rund um den Wechsel vom Kindergarten zur Schule genügend neue Aufgaben zu meistern. Andererseits ist das Verständnis für Zahlen und Geld nicht bei jedem Kind schon in entsprechendem Maße ausgeprägt.

Letztlich liegt die Entscheidung über das Für und Wider eines Kinder- und Jugendkontos in der Hand der Eltern. Diese können zumeist am besten einschätzen, ob ihr Kind dafür die entsprechende geistige Reife sowie das notwendige Wissen besitzt.

Ist Ihr Kind den Umgang mit Geld bereits gewöhnt? Geht es verantwortungsvoll mit seinem Taschengeld um? Dann ist es sicher auch nicht zu früh für ein eigenes Bankkonto.

Wie wird ein Kinder- und Jugendkonto eröffnet?

Die Kontoeröffnung muss durch die gesetzlichen Vertreter (beide Elternteile) legitimiert werden. Kinder selbst können das Konto nur eröffnen, wenn der Vormund zustimmt. Als Nachweis der Vormundschaft werden amtliche Papiere oder die Geburtsurkunde akzeptiert.

Für Jugendliche in der Ausbildung gilt das Gleiche. Ausnahme: Das Kind steht in einem Arbeitsverhältnis. In diesem Fall ist mit der Bewilligung zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses auch die Einwilligung zur Eröffnung eines Girokontos erfolgt.

Entweder gehen Sie in eine Filiale, wo der Bankberater mit Ihnen den Antragsprozess durchgeht oder Sie füllen den Kontoeröffnungsantrag online aus und folgen dann den weiteren Anweisungen zur Legitimierung.

Kann ich das Jugendkonto auf den Namen meines Kindes eröffnen?

Ja, das Girokonto läuft auf den Namen Ihres Kindes, solange alle Erziehungsberechtigten der Kontoeröffnung zustimmen. Beide Eltern können aber aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit des Kindes selbst Ein- und Auszahlungen tätigen, bis das Kind volljährig ist.

Können auch Großeltern für das Enkelkind ein Kinderkonto einrichten?

Ja, das ist möglich. Sie haben hierbei zwei Möglichkeiten:

Wenn das Konto auf den Namen des Enkelkindes laufen soll, gibt es vier Punkte zu beachten:

  1. Eine Kontoeröffnung ist nur mit Zustimmung und Unterschrift aller Erziehungsberechtigten möglich.
  2. Die Eltern haben Zugriff auf das Konto.
  3. Sie haben, sobald das Geld auf dem Kinderkonto ist, keine Kontrolle mehr darüber.
  4. Sobald das Enkelkind volljährig ist, kann es frei über das Kontoguthaben verfügen.

Wenn Sie das Konto auf Ihren Namen eröffnen, bestimmen Sie selbst, wann das Enkelkind das Geld bekommen soll. Es kann allerdings sein, dass Ihr Freibetrag schneller erschöpft ist und Sie auf die Kapitalerträge mehr Steuern zahlen müssen.

Kontoführung

Welche Kontokarten werden bei einem Taschengeldkonto ausgegeben?

Zu einem Jugendkonto gehört in der Regel auch eine Bankkarte. Mit ihr kann das Kind Bargeld am Automaten abheben und in Geschäften bezahlen, wenn es die Eltern erlauben.

Eine Kreditkarte wird, wenn überhaupt, nur als Prepaid- oder Debit-Karte ausgegeben. Mit so einer Kreditkarte verfügt der Kontoinhaber nur über das Guthaben auf dem Bankkonto. Einen Kreditrahmen, wie bei klassischen Kreditkarten, gibt es nicht.

Welche Verfügungen dürfen in welchem Umfang vorgenommen werden?

Eltern können ihre grundsätzliche Einwilligung für bestimmte Geschäfte erteilen. In diesem Rahmen sind Überweisungen (auch online), das Bezahlen mit der Girocard oder Barabhebungen in bestimmtem Umfang möglich. Wird bei der Jugendkonto-Eröffnung zum Beispiel der Erteilung einer Bankkarte zugestimmt, wird damit gleichzeitig die Einwilligung zur Selbstversorgung mit Bargeld erteilt.

Im sogenannten Taschengeldparagraph (§110 BGB) sind Überweisungen und Zahlungen von Minderjährigen geregelt. So kommt laut Gesetz auch ohne die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ein Vertrag zustande, wenn das Kind Waren oder Dienstleistungen mit dem ihm zur freien Verfügung überlassenen Geld (z.B. Taschengeld oder geschenktes Geld von Oma und Opa) bezahlt. Als Beispiel kann hier der Kauf einer Portion Eis auf dem Schulweg genannt werden.

Kreditgeschäfte, also die Kontoüberziehung oder Nutzung eines Dispokredites sind nur mit einer familiengerichtlichen Genehmigung durch ein Vormundschaftsgericht rechtswirksam. Allerdings sollten sich Eltern die Frage stellen, ob es wirklich sinnvoll und notwendig ist, dem Kind diese Freiheiten zu geben. Immerhin sollte es lernen, mit dem Geld auszukommen, das ihm zur Verfügung steht.

Kann ich als Erziehungsberechtigter die Kontonutzung einschränken bzw. kontrollieren?

Beide Elternteile entscheiden bei der Kontoeröffnung, wie das Kind das Konto nutzen soll. Sie bestimmen zum Beispiel, ob es alleine über das Guthaben verfügen darf und ob es eine Girocard und Kreditkarte zum Jugendkonto erhält.

Stellen Sie sich vor der Entscheidung folgende Fragen:

  • Versteht mein Kind, wie das mit einer Girocard funktioniert?
  • Braucht es eine Kontokarte und falls ja, in welchen Situationen?
  • Wird mein Kind gut genug auf seine Geldkarte aufpassen, darauf achten, sie nicht zu verlieren bzw. auch die PIN nicht weitergeben?
  • Benötigt mein Kind Online-Banking-Funktionen und wenn ja, wofür?

Je nachdem, wie die Beantwortung dieser Fragen ausfällt, können Eltern gemeinsam mit ihrem Kind entscheiden, ob sie eine Girocard beantragen oder nicht. Die Karte kann auch nachträglich zu einem passenderen Zeitpunkt ausgestellt werden. Dies gilt auch für Online-Banking-Funktionen.

Bei vielen Banken ist es zudem möglich, einen Verfügungsrahmen festzulegen, d.h. wie viel Geld monatlich zur Verfügung steht. Als Eltern sind Sie zudem bis zur Volljährigkeit des Kindes verfügungsberechtigt und können auch selbst Geld ein- oder auszahlen.

Ist es möglich, ein Jugendkonto zu überziehen?

Grundsätzlich nein. Banken dürfen Kindern und Jugendlichen keinen Dispokredit gewähren, weshalb eine Kontoüberziehung ausgeschlossen ist. Ein Girokonto für Kinder kann nur im Guthaben geführt werden und nicht ins Minus gehen.

Es kann allerdings trotzdem passieren, dass es zu einer ungewollten Überziehung kommt, nämlich dann, wenn der Jugendliche im Geschäft mit der Girocard bezahlt, keine Deckungsabfrage erfolgt und nur noch ein geringer Geldbetrag auf dem Konto zur Verfügung steht. In diesem Fall ist die Zahlung zwar erfolgreich, das Geld kann aber mangels Deckung nicht abgebucht werden. Es kommt dann zu einer Rücklastschrift, für die Gebühren anfallen. Setzen Sie sich in so einem Fall zeitnah mit Ihrer Bank und dem Händler in Verbindung, um die Situation zu klären.

Was passiert mit dem Jugendkonto, wenn das Kind volljährig wird?

Der Jugendliche ist nach Vollendung des 18. Lebensjahrs voll geschäftsfähig und kann das Girokonto in Eigenregie verwalten. Die Kontovollmacht der Eltern erlischt. Die meisten Kinderkonten laufen dann jedoch aus. In diesem Fall wird der Jugendliche in der Regel von der Bank angeschrieben und die Umwandlung in ein Erwachsenenkonto vorgeschlagen. Es können dann je nach Bank Gebühren anfallen. Falls Ihr Kind eine Ausbildung macht oder studieren geht, gibt es passende Girokonten für Studenten oder Azubis.

Es ist aber auch möglich, dass Konten für Kinder über das 18. Lebensjahr hinaus bestehen. So wird zum Beispiel das Deutsche Bank Junges Konto bis zum Ende des 30. Lebensjahres als Jugendkonto geführt.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig, bis zu welchem Alter das Kinderbankkonto Bestand hat und was bei Volljährigkeit geschieht. Werfen Sie gern auch einen Blick in unseren Girokonto Vergleich.

Zinsen, Steuern und Sonstiges

Gibt es auf dem Taschengeldkonto für Kinder Zinsen?

Kinderkonten und Jugendkonten, als Girokonto oder im Guthaben geführtes Bankkonto, werden nur noch selten verzinst. Die Verzinsung liegt meist zwischen 0,01 und 0,50 %. Die Zinseinnahmen fallen aber gering aus, so dass eine Verzinsung heute kein entscheidendes Kriterium bei der Auswahl des Kinderkontos ist.

Beispiel

Bei einem durchschnittlichen Guthaben von angenommenen 200 Euro auf dem Taschengeldkonto, bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 0,50 % ergibt dies gerade mal 1,00 € Zinsen pro Jahr.

Frühzeitig mit dem Vermögensaufbau zu beginnen ist natürlich sehr wichtig. Nutzen Sie dafür aber besser einen Sparplan für Aktien oder Fonds. Viele Banken bieten zum Beispiel Kinder- oder Jugend-Depots an, die nichts kosten und die Möglichkeit bieten, schon mit kleinen Beträgen ab monatlich 25 Euro mit dem Vermögensaufbau anzufangen. Durch die regelmäßige Sparplanausführung kaufen Sie nicht nur zu hohen Kursen, sondern auch, wenn die Börsenkurse nach unten gehen.

Welche steuerlichen Vorschriften sind zu beachten?

Auch für Gewinne und Erträge auf Geldanlagen in Tagesgeld, Festgeld, Sparbriefen, Fonds oder Aktien müssen Steuern gezahlt werden. Die Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragssteuer. Aktuell sind 25 % der Erträge plus Solidaritätszuschlag abzuführen.

Sie können diese Zahlung jedoch umgehen, wenn Sie für das Kinder- und Taschengeldkonto einen Freistellungsauftrag vergeben. Auch Ihrem Kind steht jährlich ein Betrag in Höhe von 1.000 € für steuerfreie Zinseinnahmen oder sonstige Erträge von Kapitalanlagen zur Verfügung.

Tipp

Lassen Sie sich diesen Steuervorteil nicht entgehen. Sie können den Freibetrag in Höhe von 1.000 € im Kalenderjahr übrigens beliebig auf alle Konten Ihres Kindes aufteilen.

Wem gehört das Geld auf dem Kinderkonto?

Wenn das Konto auf dem Namen des Kindes läuft, dann gehört das Geld dem Kind.

Eltern können nicht einfach darauf zugreifen und dann das Geld für eigene Zwecke nutzen. Sie verwahren nur das Geld. Eltern dürfen aber Guthaben des Kontos verwenden, wenn es nachweislich für das Kind genutzt wird, z.B. für den Führerschein oder ein Auslandsjahr, oder das Kind einer Verfügung der Eltern zustimmt.

Ist ein Kinderkonto pfändbar?

Nein, ein Kinderkonto ist nicht pfändbar, wenn das Kind der Kontoinhaber ist.

Das Konto gehört dem Kind. Die Eltern verwalten es nur. Die offenen Verbindlichkeiten der Eltern dürfen nicht über das Vermögen des Kindes beglichen werden.

Gibt es auch Sparkonten für Kinder ohne Girofunktion?

Ja, es gibt einige Sparprodukte für Kinder. Einige Direktbanken bieten Tagesgeldkonten für Kinder an. Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase ist die Verzinsung jedoch gering.

Wenn das Geld nicht täglich verfügbar sein soll, gibt es auch Sparbriefe, die einen garantierten Zinssatz für eine vorher festgelegte Laufzeit von meist mehreren Jahren bieten. Zusätzlich hat auch nahezu jede Bank sparbuchähnliche Produkte mit höheren Zinsen speziell für junge Leute im Angebot.

Auch Aktien- ETF- oder Fondssparpläne sind über einen langen Zeitraum hinweg durchaus eine Möglichkeit, Geld anzusparen und für das Alter zurück zu legen. Bereits ab 25 Euro im Monat bieten viele Direktbanken diese Möglichkeit an. Achten Sie bei der Fondsauswahl auf eine breite Streuung und wählen Sie möglichst einen großen, voll replizierenden ETF oder Fonds.

Kinderkonten vergleichen

In unserem Kinderkonto Vergleich finden Sie über 15 Kindergirokonten mit den aktuell geltenden Konditionen.

Nutzen Sie unseren Kontofinder auf der Startseite. Wählen Sie zuerst “Girokonto” und anschließend “Kinderkonto” aus. Klicken Sie nun auf „Kontofinder starten“ und gehen Sie kurz die folgenden Fragen durch, um schnell und einfach das für Ihr Kind passende Konto zu finden:

  1. Wie möchten Sie und Ihr Kind auf das Kinderkonto zugreifen?
  2. Gibt es monatlich regelmäßige Geldeingänge?
  3. Wo soll der Bargeldbezug gebührenfrei sein?
  4. Nur Angebote mit Startguthaben oder sonstigen Prämien anzeigen?

Nach Beantwortung aller Fragen werden die passenden Kinderkonten angezeigt. Klicken Sie einfach auf den Namen eines Kontos, um mehr darüber zu erfahren. Sie können auch die Vergleichsfunktion nutzen, um die genauen Bedingungen verschiedener Konten gegenüberzustellen. So finden Sie in kurzer Zeit das richtige Konto für Ihr Kind.