Das P-Konto: Rettung in der Not

Stand: 16.05.2023

Sollte Ihnen eine Kontopfändung drohen, können Sie die Einrichtung eines sogenannten Pfändungsschutzkontos (kurz P-Konto) beantragen. Dabei wird ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt sind Guthabenbeträge bis zu einem Pfändungsfreibetrag in Höhe von 1.260 Euro monatlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes geschützt. Dieser kann sich noch erhöhen, wenn Sie Unterhaltszahlungen leisten müssen oder für weitere Personen Sozialleistungen auf Ihrem P-Konto eingehen.

Fakten Merkmale des P-Kontos Beantragung Freigrenzen bei Unterhaltszahlungen Einschränkungen

Fakten zum Pfändungsschutzkonto

  • Warum: zur Sicherung des Existenzminimums vor Kontopfändungen
  • Auf Antrag: Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto
  • Pfändungsfreigrenze: liegt gesetzlich bei 1.339,99 Euro
  • Erhöhung der Grenze: durch Nachweis von Unterhaltszahlungen möglich
  • Nicht pfändbar: können Beihilfen, Zuschläge und Sonderzahlungen sein

Die Umstände, die zur Erhöhung des Grundfreibetrages berechtigen, müssen Sie bei Ihrem Kreditinstitut durch Unterlagen nachweisen. Die Bank akzeptiert nur Bescheinigungen offizieller Stellen oder Personen. Dazu zählen Schuldnerberatungsstellen, Familienkassen oder Sozialleistungsbehörden. Nicht gepfändet werden darüber hinaus auch einige Zulagen und zusätzliche Entschädigungen für bestimmte zusätzliche Aufwände.

Unterhalb des festgesetzten Pfändungsfreibetrages darf kein Geld gepfändet werden. Sie können also ohne bürokratisches Verfahren auf die Geldmittel, die Sie zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes benötigen, direkt zuzugreifen. Weil es beim P-Konto nicht mehr auf die Art der überwiesenen Einkünfte ankommt, kann es auch Einkünfte auf Girokonten Selbständiger schützen.

Wenn Sie in einem Monat nicht über das gesamte Guthaben verfügen, ist das auf dem Pfändungsschutzkonto verbleibende Guthaben noch für die nächsten drei Kalendermonate geschützt.

Hinweis

Besser schon vorher, jedoch spätestens vier Wochen nach einer erfolgten Kontopfändung muss Ihr Girokonto in ein P-Konto umgewandelt sein. Nach dieser Frist ist der Pfändungsschutz unwirksam und das gesamte Geld wird an die Gläubiger ausgeschüttet.

Wie funktioniert dieser Kontotyp?

Das P-Konto eröffnet Ihnen alle Möglichkeiten, die Sie von einem herkömmlichen Girokonto kennen. Sie können Überweisungen oder Lastschriften tätigen und Geld abheben. Die Kontonummer, Bankleitzahl oder IBAN und BIC des ursprünglichen Girokontos bleiben erhalten. Nach außen hin ist ein Pfändungsschutzkonto nicht erkennbar. Weder bei Online-Überweisungen noch auf der Bankkarte befinden sich Vermerke über diesen Kontotyp.

Wo beantrage ich ein P-Konto?

Für die Beantragung eines Pfändungsschutzkontos ist das persönliche Vorsprechen bei der Hausbank oder Sparkasse der beste Weg. Alternativ können Sie die Umwandlung auf schriftlichem Wege verlangen. Da Sie als Bankkunde einen Rechtsanspruch auf das Pfändungsschutzkonto haben, muss dem Wunsch stattgegeben werden! Sie sollten sich im Gegenzug die Umwandlung durch die Bank schriftlich bestätigen lassen. Die Umstellung des Kontos sollte nicht länger als vier Arbeitstage dauern und kann rückwirkend auf den laufenden Kalendermonat beantragt werden.

Hinweis

Die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto darf Ihnen die Bank nicht verwehren. Wenn Sie ein Direktbankkunde sind, fragen Sie am besten vorab per E-Mail oder Telefon, wie die Beantragung abläuft.

Pfändungsfreigrenzen bei Unterhaltszahlungen

In der Tabelle sehen Sie die Anzahl der Personen, für die Unterhalt gezahlt wird, sowie die entsprechende Freigrenze.

Unterhaltszahlungen Freigrenze
0 1.339,99 €
1 1.840,62 €
2 2.119,51 €
3 2.398,41 €
4 2.677,31 €
5+ 2.956,21 €

Welche Einschränkungen gibt es?

Prinzipiell gilt: Pro Antragsteller darf ein P-Konto eröffnet werden. Wenn Sie mehrere Konten führen, machen Sie sich strafbar. Jeder Betrugsversuch wird in der Regel aber schon bei der Schufa-Abfrage seitens der Bank scheitern, da P-Konto-Besitzer dort gemeldet sind. Pfändungsschutzkonten sind reine Guthabenkonten, Sie können Sie nicht überziehen. Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto führt zur Kündigung eines eventuell vereinbarten Dispositionskredites sowie zum Verlust der Girokarte und Kreditkarte. Sie erhalten jedoch eine Bankkarte für Barabhebungen am Automaten.

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