Sicherungssysteme gesetzliche Einlagensicherung freiwillige Einlagensicherung Beispielrechnung Banken im Vergleich Einlagensicherung in Europa Fazit
Infos zur Einlagensicherung bei deutschen und europäischen Banken
Was bedeutet Einlagensicherung und wozu dient sie?
Eine „Einlagensicherung“ bezweckt den Schutz von Bankguthaben für den Fall, dass ein Kreditinstitut seinen Kunden die Einlagen nicht zurückzahlen kann. Inhaber von Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie von Namenssparbriefen werden bis zu einem bestimmten Höchstbetrag („Sicherungsgrenze“) entschädigt.
sicherungssystemeWelche Systeme existieren in Deutschland?
1. „Garantie“ der Bundesregierung
Die „Garantie“-Erklärung der Bundesregierung vom Oktober 2008, die besagt, dass „Einlagen sicher“ seien, stellt lediglich eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung dar. So lehnte das Bundesfinanzministerium nach Insolvenzen kleinerer Bankinstitute Entschädigungsansprüche, die auf die „Garantie“ gestützt wurden, wegen mangelnden Zusammenhanges mit der Finanzkrise ab.
2. Solvabilitätsverordnung
Die Solvabilitätsverordnung des Bundesfinanzministeriums vom 14. Dezember 2006 enthält Regelungen zu den Geldreserven von Kreditinstituten, die der Stabilität von Banken und damit auch dem Schutz von Kundeneinlagen dienen.
gesetzliche Einlagensicherung3. Die gesetzliche Einlagensicherung
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditinstitutes tritt zunächst eine gesetzliche Einlagensicherung ein. Sie wird in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) vom 16. Juli 1998 geregelt.
Tipp
Nach den Erkenntnissen aus der Finanzkrise ist bedenkenloses Vertrauen in die Sicherheit einer Bank nicht gerechtfertigt: Sie sollten sich im Vorfeld immer darüber informieren, ob ein Kreditinstitut durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt ist und welche freiwilligen Einlagensicherungen darüber hinaus angeboten werden. Dies ist besonders bei ausländischen Banken zu empfehlen.
Was ist gesetzlich abgesichert?
- vollständiger Einlagenschutz bis zu 100.000 Euro je Kunde und Kreditinstitut
- eine 90-prozentige Absicherung von Bankverbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäfte bis zu 20.000 Euro
- die Sicherung aller vertraglich vereinbarter Zinsen im Rahmen der Sicherungsgrenze von 100.000 Euro
- bei Gemeinschaftskonten von Eheleuten verdoppelt sich die Entschädigungssumme auf 200.000 Euro
Was ist nicht gesetzlich geschützt?
- Inhaberschuldverschreibungen,
- Zertifikate,
- Einlagen in Währungen von Nicht-EU-Staaten (z. B. Schweizer Franken oder US-Dollar) und
- Einlagen von Auslandsbanken ohne Niederlassung in Deutschland
Voraussetzungen für den gesetzlichen Schutz
Voraussetzung für ein Eintreten der gesetzlichen Einlagensicherung ist die Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin stellt den Entschädigungsfall innerhalb von fünf Arbeitstagen fest, nachdem sie Kenntnis davon erlangt hat, dass ein Kreditinstitut Einlagen nicht zurückzahlen kann.
Das Entschädigungsverfahren
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau wurden Entschädigungseinrichtungen für private Banken, öffentliche Banken und Wertpapierhandelsunternehmen eingerichtet. Die zuständige Entschädigungseinrichtung informiert alle Anleger unverzüglich über einen Entschädigungsfall. Dem Schreiben der Entschädigungseinrichtung liegt ein Formular bei, mit dem der Anleger innerhalb eines Jahres seinen Entschädigungsanspruch geltend machen muss, da der Anspruch sonst verfällt. Die Entschädigungseinrichtung prüft den Anspruch und leistet spätestens nach zwanzig Arbeitstagen (in besonderen Fällen nach dreißig Tagen) die dem Anleger zustehende Entschädigung.
freiwillige Einlagensicherung4. Die freiwillige Einlagensicherung
Viele Banken schützen die Einlagen ihrer Kunden über den gesetzlichen Rahmen hinaus mit einem Einlagensicherungsfonds, um den Anlegern eine zusätzliche Sicherheit zu bieten. Hier liegt die Sicherungsgrenze noch einmal wesentlich höher als bei der gesetzlichen Einlagensicherung. Ob ein bestimmtes Kreditinstitut eine solche Leistung bietet, kann beim Bundesverband deutscher Banken erfragt werden. Man unterscheidet hier noch einmal zwischen „institutssichernden Einrichtungen“ und „Einlagesicherungsfonds“.
Institutssichernde Einrichtungen
„Institutssichernde Einrichtungen“ verpflichten alle Mitglieder einer Bankengruppe zur Unterstützung eines ihr angehörenden, zahlungsunfähig gewordenen Mitglieds. Zu den institutssichernden Einrichtungen zählen die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Sicherung gilt für alle Währungen zu 100 Prozent und in unbegrenzter Höhe. Beide Haftungsverbünde entschädigen für:
- Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten,
- Namensschuldverschreibungen und
- Inhaberschuldschuldverschreibungen
Einlagensicherungsfonds
Zu den Einlagensicherungsfonds gehören insbesondere der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken und der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken
Abweichend von den institutssichernden Einrichtungen ersetzt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken:
- alle Einlagen eines Kunden bis zu 15% des haftenden Eigenkapitals einer Bank
- Mindestens jedoch 750.000 Euro je Anleger und Kreditinstitut
- allerdings keine Inhaberschuldverschreibungen.
Hinweis
Geplant ist eine Absenkung der Sicherungsgrenze: ab 1.1.2025 auf 8,75 % des haftenden Eigenkapitals. Die Absicherung über den BdB ist freiwillig. Es besteht kein rechtlicher Anspruch.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands sichert Einlagen in unbegrenzter Höhe ab.
Beispielrechnung5. Beispielrechnung für den Fall einer Bankinsolvenz
Angenommene Daten bei einem Gemeinschaftskonto eines Ehepaares bei einer Privatbank:
- Gesamteinlagen: 250.000 Euro
- vertraglich festgelegte Verzinsung: 4,00 %
- unterstellte marktübliche Verzinsung: 2,00 %
- Bankinsolvenz am 1. Juni
Die Entschädigung wird wie folgt vorgenommen:
- gesetzliche Einlagensicherung: 200.000 Euro (100.000 Euro je Kontoinhaber)
- freiwillige Einlagenversicherung: Zinsen: 2.500 Euro + Kapitalersatz: 50.000 Euro (nur 2 % marktübliche Zinsen für ein halbes Jahr bis zum Insolvenzfall)
- Gesamtentschädigung: 252.500 Euro
Banken im Vergleich6. Einlagensicherung im Vergleich
Name der Bank | gesetzlich gesichert | zusätzliche Sicherung | System | Entschädigung durch |
---|---|---|---|---|
1822direkt | 100.000 € | 100 % | ![]() |
DSGV |
Advanzia Bank | 100.000 € | - | ![]() |
FGDL |
Amsterdam Trade Bank | 100.000 € | - | ![]() |
DNB |
Audi Bank | 100.000 € | 1,78 Mrd. € | ![]() |
EdB, BdB |
AutoBank | 100.000 € | - | ![]() |
EdBB |
Bank11 Die Autobank | 100.000 € | 34,987 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
Bank of Scotland | 100.000 € | - | ![]() |
EdB |
Barclays | 85.000 £ | 120 Mio. € | ![]() ![]() |
FSCS, BdB |
BBBank | 100.000 € | 100 % | ![]() |
BVR |
BIGBANK | 100.000 € | - | ![]() |
Tagatisfond |
BMW Bank | 100.000 € | 584 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
BW-Bank | 100.000 € | 100 % | ![]() |
DSGV |
Comdirect | 100.000 € | 90,82 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
Commerzbank | 100.000 € | 3,86 Mrd. € | ![]() |
EdB, BdB |
Consorsbank | 100.000 € | 120 Mio. € | ![]() ![]() |
FGDR, BdB |
Crédit Agricole Bank | 100.000 € | - | ![]() |
FGDR |
Credit Europe Bank | 100.000 € | - | ![]() |
DNB |
CreditPlus Bank | 100.000 € | 45,266 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
Cronbank | 100.000 € | 10,6 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
Degussa Bank | 100.000 € | 48,368 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
Denizbank | 100.000 € | - | ![]() |
EdBB |
Deutsche Bank | 100.000 € | 6,339 Mrd. € | ![]() |
EdB, BdB |
DKB Bank | 100.000 € | 100 % | ![]() |
EdÖ, VÖB |
EDEKA Bank | 100.000 € | 100 % | ![]() |
BVR |
EthikBank | 100.000 € | 100 % | ![]() |
BVR |
Fidor Bank | 100.000 € | - | ![]() |
EdB |
GarantiBank | 100.000 € | - | ![]() |
DNB |
GEFA Bank | 100.000 € | 107,833 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
GLS Bank | 100.000 € | 100 % | ![]() |
BVR |
Hanseatic Bank | 100.000 € | 32,907 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
HypoVereinsbank | 100.000 € | 3,273 Mrd. € | ![]() |
EdB, BdB |
Ikano Bank | 100.000 € | - | ![]() |
Riksgälden |
IKB Bank | 100.000 € | 369,355 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
ING | 100.000 € | 1,566 Mrd. € | ![]() |
EdB, BdB |
İşbank | 100.000 € | 28,214 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
Klarna | 1.050.000 SEK | - | ![]() |
Riksgälden |
LeasePlan Bank | 100.000 € | - | ![]() |
DNB |
Mercedes-Benz Bank | 100.000 € | 481,915 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
Merkur Privatbank | 100.000 € | 22 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
Moneyou | 100.000 € | 250.000 € | ![]() ![]() |
DNB, BdB |
N26 | 100.000 € | - | ![]() |
EdB |
Netbank | 100.000 € | 41,844 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
NIBC Direct | 100.000 € | - | ![]() |
DNB |
Norisbank | 100.000 € | 74,716 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
Opel Bank | 100.000 € | - | ![]() |
FdGdD |
OYAK ANKER Bank | 100.000 € | 19,827 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
Pax-Bank | 100.000 € | 100 % | ![]() |
BVR |
pbb direkt | 100.000 € | 617,5 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
Postbank | 100.000 € | 6,39 Mrd. € | ![]() |
EdB, BdB |
PrivatBank | 100.000 € | - | ![]() |
FKTK |
ProCredit Bank | 100.000 € | 15,08 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
PSA Direktbank | 100.000 € | - | ![]() |
EdB |
RaboDirect | 100.000 € | - | ![]() |
DNB |
Renault Bank | 100.000 € | - | ![]() |
FGDR |
Santander Bank | 100.000 € | 572 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
Sberbank Direct | 100.000 € | - | ![]() |
EdBB |
Skatbank | 100.000 € | 100 % | ![]() |
BVR |
solarisBank | 100.000 € | - | ![]() |
EdB |
Steyler Bank | 100.000 € | 4,081 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
SWK Bank | 100.000 € | - | ![]() |
EdB |
Targobank | 100.000 € | 281,878 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
Triodos Bank | 100.000 € | - | ![]() |
DNB |
UmweltBank | 100.000 € | - | ![]() |
EdB |
Varengold Bank | 100.000 € | - | ![]() |
EdB |
Volkswagen Bank | 100.000 € | 1,78 Mrd. € | ![]() |
EdB, BdB |
VTB Bank | 100.000 € | - | ![]() |
EdB |
Wüstenrot Bank | 100.000 € | 19,027 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
Ziraat Bank | 100.000 € | 39,284 Mio. € | ![]() |
EdB, BdB |
Die Einlagensicherungen aller Kreditinstitute gibt es auch auf den Detailseiten der Banken. Navigieren Sie hierfür zur Banken-Übersicht.
Tipp
Bei hohen Gesamteinlagen empfiehlt sich gegebenenfalls eine Guthabenstreuung von jeweils 100.000 Euro auf verschiedene Banken. Besonders bei Kreditinstituten, die über keine private Absicherung verfügen, ist eine solche Maßnahme sinnvoll.
Einlagensicherung in EuropaWie wird die Einlagensicherung im übrigen Europa gehandhabt?
1. Europäische Union
Innerhalb der Europäischen Union gilt (nicht nur in den Euro-Staaten) eine Entschädigungssumme von 100.000 Euro als Mindestgröße. In Großbritannien sind 85.000 Britische Pfund (ca. 96.800 Euro, Stand 3.11.2018) geschützt.
Tipp
Tipp: Sie sollten nur eine Bank wählen, die dem Einlagensicherungssystem eines bonitätsmäßig einwandfreien Staates angehört.
2. Europäische Staaten außerhalb der Europäischen Union
In der Schweiz werden je Anleger und Bank 100.000 Schweizer Franken (ca. 87.600 Euro, Stand 3.11.2018) abgesichert, wobei die Gesamtentschädigungssumme auf 6 Mrd. Schweizer Franken begrenzt ist. Für die Verbindlichkeiten der meisten Kantonalbanken besteht eine unbeschränkte Kantonshaftung. In Norwegen beträgt die maximale Entschädigungssumme 2 Mio. norwegische Kronen (ca. 209.900 Euro, Stand 3.11.2018) und in Island 20.887 Euro.
FazitFazit
Die Finanzkrise hat die Wichtigkeit einer zuverlässigen Einlagensicherung für Inhaber von Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie von Schuldverschreibungen verdeutlicht. Um Risiken gering zu halten und Vermögensschäden auszuschließen, sollten Bankkunden auf die Bonität ihrer Bank und die Qualität der Einlagensicherung genau achten. Es ist immer empfehlenswert, sich vorab bei einem Kreditinstitut zu informieren, ob die deutsche Einlagensicherung im Insolvenzfall greift und ob darüber hinaus eine freiwillige Einlagensicherung existiert. Detailierte Informationen welche Bank Ihre Einlagen besonders hoch absichert, finden Sie in unserem Tagesgeld-Vergleich für kurzfristige Anlagen und im Festgeld-Vergleich für Anlagen von bis zu 10 Jahren.
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