Einlagensicherung – 86 Banken im Vergleich
Stand: 19.06.2024
Durch die Einlagensicherung sind Ihre Gelder auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten im Falle einer Bankeninsolvenz geschützt. Die gesetzliche Einlagensicherung, in Deutschland die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), sichert 100 % Ihrer Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Kreditinstitut. Darüber hinaus sind viele deutsche Privatbanken auch freiwilligen Einlagensicherungsfonds angeschlossen, so dass Ihre Gelder häufig in Millionenhöhe absichert sind. Achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bei einem Bankenwechsel immer auch auf die Bonität des Kreditinstitutes und die Qualität der Einlagensicherung.
Sicherungssysteme gesetzliche Einlagensicherung freiwillige Einlagensicherung Beispielrechnung Banken im Vergleich Einlagensicherung in Europa Fazit
Was bedeutet Einlagensicherung und wozu dient sie?
Eine „Einlagensicherung“ bezweckt den Schutz von Bankguthaben für den Fall, dass ein Kreditinstitut seinen Kunden die Einlagen nicht zurückzahlen kann. Inhaber von Girokonto, Tagesgeld und Festgeld sowie von Namenssparbriefen werden bis zu einem bestimmten Höchstbetrag („Sicherungsgrenze“) entschädigt.
Welche Systeme existieren in Deutschland?
1. „Garantie“ der Bundesregierung
Die „Garantie“-Erklärung der Bundesregierung vom Oktober 2008, die besagt, dass Einlagen „sicher“ seien, stellt lediglich eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung dar. So lehnte das Bundesfinanzministerium nach Insolvenzen kleinerer Bankinstitute Entschädigungsansprüche, die auf die „Garantie“ gestützt wurden, wegen mangelnden Zusammenhanges mit der Finanzkrise ab.
2. Solvabilitätsverordnung
Die Solvabilitätsverordnung des Bundesfinanzministeriums vom 6. Dezember 2013 enthält Regelungen zu den Geldreserven von Kreditinstituten, die der Stabilität von Banken und damit auch dem Schutz von Kundeneinlagen dienen.
3. Die gesetzliche Einlagensicherung
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditinstitutes tritt zunächst eine gesetzliche Einlagensicherung ein. Sie wird in Deutschland durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt.
Tipp
Nach den Erkenntnissen aus der Finanzkrise ist bedenkenloses Vertrauen in die Sicherheit einer Bank nicht gerechtfertigt: Sie sollten sich im Vorfeld immer darüber informieren, ob ein Kreditinstitut durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt ist und welche freiwilligen Einlagensicherungen darüber hinaus angeboten werden. Dies ist besonders bei ausländischen Banken zu empfehlen.
Was ist gesetzlich abgesichert?
- vollständiger Einlagenschutz bis zu 100.000 Euro je Kunde und Kreditinstitut
- eine 90-prozentige Absicherung von Bankverbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäfte bis zu 20.000 Euro
- die Sicherung aller vertraglich vereinbarter Zinsen im Rahmen der Sicherungsgrenze von 100.000 Euro
- bei Gemeinschaftskonten von Eheleuten verdoppelt sich die Entschädigungssumme auf 200.000 Euro
Was ist nicht gesetzlich geschützt?
- Inhaberschuldverschreibungen
- Zertifikate
- Anleihen
Voraussetzungen für den gesetzlichen Schutz
Voraussetzung für ein Eintreten der gesetzlichen Einlagensicherung ist die Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin stellt den Entschädigungsfall innerhalb von fünf Arbeitstagen fest, nachdem sie Kenntnis davon erlangt hat, dass ein Kreditinstitut Einlagen nicht zurückzahlen kann.
Das Entschädigungsverfahren
Die zuständige Entschädigungseinrichtung, was in Deutschland die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ist, informiert alle Anleger unverzüglich über einen Entschädigungsfall. Dem Schreiben der Entschädigungseinrichtung liegt ein Formular bei, mit dem der Anleger innerhalb eines Jahres seinen Entschädigungsanspruch geltend machen muss, da der Anspruch sonst verfällt. Die Entschädigungseinrichtung prüft den Anspruch und leistet innerhalb von sieben Arbeitstagen die dem Anleger zustehende Entschädigung.
4. Die freiwillige Einlagensicherung
Viele Banken schützen die Einlagen ihrer Kunden über den gesetzlichen Rahmen hinaus mit einem Einlagensicherungsfonds, um den Anlegern eine zusätzliche Sicherheit zu bieten. Hier liegt die Sicherungsgrenze noch einmal wesentlich höher als bei der gesetzlichen Einlagensicherung. Ob ein bestimmtes Kreditinstitut eine solche Leistung bietet, kann beim Bundesverband deutscher Banken erfragt werden. Man unterscheidet hier noch einmal zwischen „institutssichernden Einrichtungen“ und „Einlagesicherungsfonds“.
Institutssicherung
„Institutssichernde Einrichtungen“ verpflichten alle Mitglieder einer Bankengruppe zur Unterstützung eines ihr angehörenden, zahlungsunfähig gewordenen Mitglieds. Zu den institutssichernden Einrichtungen zählen die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe. Der Hauptfokus liegt auf einem Frühwarnsystem, wodurch eine Bank oder Sparkasse gar nicht erst in Schieflage geraten soll.
Einlagensicherungsfonds
Zu den Einlagensicherungsfonds gehören der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken (BdB) und der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken (VÖB) Deutschlands.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken
Durch die Insolvenz der Bremer Greensill Bank im März 2021 mussten die Mitgliedsbanken des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) knapp 3 Milliarden Euro entschädigen. Der Verband hat daraus Konsequenzen gezogen und im Dezember 2021 eine umfangreiche Reform beschlossen.
In Zukunft wird die freiwillige Einlagensicherung weiter begrenzt. Der BdB hebt hierbei hervor, dass sich für 98 % aller privaten Sparer nichts ändern wird und ihre Einlagen weiterhin in voller Höhe geschützt sein werden.
In der folgenden Tabelle sehen Sie die neuen Sicherungsgrenzen und ab wann diese gelten:
Sicherungsgrenzen | Privatpersonen, Stiftungen, GbR | Unternehmen im Sinne § 6 Abs. 3 SESF |
---|---|---|
ab 01.01.2023 | 5 Mio. € | 50 Mio. € |
ab 01.01.2025 | 3 Mio. € | 30 Mio. € |
ab 01.01.2030 | 1 Mio. € | 10 Mio. € |
Seit 1. Januar 2023 sind Versicherungen, Investmentgesellschaften sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten nicht mehr durch den Sicherungsfonds geschützt. Institutionen wie Sozialversicherungen, die gesetzlich zur geschützten Einlage ihrer Gelder verpflichtet sind, bleiben geschützt.
Keinen Schutz werden auch Kunden einer Niederlassung eines deutschen Mitgliedsinstituts im Ausland haben.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands sichert Einlagen über die gesetzlichen 100.000 € ab. Es gibt hierbei allerdings keinen Rechtsanspruch.
Der Fonds hat aktuell ca. 60 Mitglieder, darunter die Landesbanken und Förderbanken.
Beispielrechnung für den Fall einer Bankinsolvenz
Angenommene Daten bei einem Gemeinschaftskonto eines Ehepaares bei einer Privatbank:
- Gesamteinlagen: 250.000 Euro
- vertraglich festgelegte Verzinsung: 4,00 %
- unterstellte marktübliche Verzinsung: 2,00 %
- Bankinsolvenz am 1. Juni
Die Entschädigung wird wie folgt vorgenommen:
- gesetzliche Einlagensicherung: 200.000 Euro (100.000 Euro je Kontoinhaber)
- freiwillige Einlagenversicherung: Zinsen: 2.500 Euro + Kapitalersatz: 50.000 Euro (nur 2 % marktübliche Zinsen für ein halbes Jahr bis zum Insolvenzfall)
- Gesamtentschädigung: 252.500 Euro
Einlagensicherung im Vergleich
Hier sehen Sie die aktuelle Einlagensicherung seit 01.01.2023:
Name der Bank | gesetzlich gesichert | zusätzliche Sicherung | Land | Entschädigung durch |
---|---|---|---|---|
1822direkt | 100.000 € | Institutssicherung | DSGV | |
Aareal Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
abcbank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
ABK Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Advanzia Bank | 100.000 € | – | FGDL | |
Akbank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Augsburger Aktienbank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Baader Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Bank11 Die Autobank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Bank für Kirche und Caritas | 100.000 € | Institutssicherung | BVR | |
Bank für Orden und Mission | 100.000 € | Institutssicherung | BVR | |
Bank of Scotland | 100.000 € | – | EdB | |
Barclays | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
DGS, BdB | |
BBBank | 100.000 € | Institutssicherung | BVR | |
BIGBANK | 100.000 € | – | Tagatisfond | |
Bling | 100.000 € | – | FGDR | |
BMW Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
bunq | 100.000 € | – | DNB | |
BW-Bank | 100.000 € | Institutssicherung | DSGV | |
C24 Bank | 100.000 € | – | EdB | |
Comdirect | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Commerzbank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Consorsbank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
FGDR, BdB | |
Crédit Agricole Bank | 100.000 € | – | FGDR | |
Credit Europe Bank | 100.000 € | – | DNB | |
CreditPlus Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Cronbank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Degussa Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Denizbank | 100.000 € | – | ESA | |
Deutsche Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
DKB Bank | 100.000 € | EdB, BdB | ||
EDEKA Bank | 100.000 € | Institutssicherung | BVR | |
EthikBank | 100.000 € | Institutssicherung | BVR | |
Evangelische Bank | 100.000 € | Institutssicherung | BVR | |
Evenord-Bank | 100.000 € | Institutssicherung | BVR | |
Ferratum Bank | 100.000 € | – | DCS | |
Ford Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
GarantiBank | 100.000 € | – | DNB | |
GEFA Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
GLS Bank | 100.000 € | Institutssicherung | BVR | |
Grenke Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Hanseatic Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
HypoVereinsbank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Ikano Bank | 100.000 € | – | Riksgälden | |
IKB Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
ING | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
İşbank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
J&T Direktbank | 100.000 € | – | GSFT | |
KD-Bank | 100.000 € | Institutssicherung | BVR | |
Klarna | 1.050.000 SEK | – | Riksgälden | |
LeasePlan Bank | 100.000 € | – | DNB | |
Mercedes-Benz Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Merkur Privatbank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
N26 | 100.000 € | – | EdB | |
NIBC | 100.000 € | – | DNB | |
Norisbank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Oldenburgische Landesbank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Opel Bank | 100.000 € | – | FdGdD | |
Openbank | 100.000 € | – | FGD | |
OYAK ANKER Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Pax-Bank | 100.000 € | Institutssicherung | BVR | |
PEAC Bank | 100.000 € | – | EdB | |
pbb direkt | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Postbank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
ProCredit Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
PSA Direktbank | 100.000 € | – | EdB | |
PSD Banken | 100.000 € | Institutssicherung | BVR | |
Qonto | 100.000 € | – | FGDR | |
RaboDirect | 100.000 € | – | DNB | |
Renault Bank | 100.000 € | – | FGDR | |
Revolut | 100.000 € | – | IDF | |
Santander Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Skatbank | 100.000 € | Institutssicherung | BVR | |
Solaris | 100.000 € | – | EdB | |
Sparda-Banken | 100.000 € | Institutssicherung | BVR | |
Sparkassen | 100.000 € | Institutssicherung | DSGV | |
Steyler Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Suresse Direkt Bank | 100.000 € | – | FGD | |
SWK Bank | 100.000 € | – | EdB | |
Targobank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB | |
Trade Republic | 100.000 € | – | EdB, DGS | |
Triodos Bank | 100.000 € | – | DNB | |
UmweltBank | 100.000 € | – | EdB | |
Varengold Bank | 100.000 € | – | EdB | |
Volks- und Raiffeisenbanken | 100.000 € | Institutssicherung | BVR | |
Volkswagen Bank | 100.000 € | 5 Mio. € je Privatperson 50 Mio. € je Unternehmen |
EdB, BdB |
Die Einlagensicherungen aller Kreditinstitute gibt es auch auf den Detailseiten der Banken. Navigieren Sie hierfür zur Banken-Übersicht. Bei hohen Gesamteinlagen empfiehlt sich gegebenenfalls eine Guthabenstreuung von jeweils 100.000 Euro auf verschiedene Banken. Besonders bei Kreditinstituten, die über keine private Absicherung verfügen, ist eine solche Maßnahme sinnvoll.
Wie wird die Einlagensicherung im übrigen Europa gehandhabt?
1. Europäische Union
Innerhalb der Europäischen Union gilt (nicht nur in den Euro-Staaten) eine Entschädigungssumme von 100.000 Euro als Mindestgröße.
Tipp
Sie sollten nur eine Bank wählen, die dem Einlagensicherungssystem eines bonitätsmäßig einwandfreien Staates angehört. Wägen Sie die Aussicht auf hohe Zinsen immer mit einer möglichen Bankenpleite ab.
2. Europäische Staaten außerhalb der Europäischen Union
In Großbritannien sind 85.000 Britische Pfund (ca. 99.000 Euro, Stand 2022) geschützt. In der Schweiz werden je Anleger und Bank 100.000 Schweizer Franken (ca. 92.000 Euro, Stand 2022) abgesichert, wobei die Gesamtentschädigungssumme auf 6 Mrd. Schweizer Franken begrenzt ist. Für die Verbindlichkeiten der meisten Kantonalbanken besteht eine unbeschränkte Kantonshaftung. In Norwegen beträgt die maximale Entschädigungssumme 2 Mio. norwegische Kronen (ca. 193.000 Euro, Stand 2022) und in Island 20.887 Euro.
Fazit
Die Finanzkrise hat die Wichtigkeit einer zuverlässigen Einlagensicherung für Inhaber von Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie von Schuldverschreibungen verdeutlicht. Um Risiken gering zu halten und Vermögensschäden auszuschließen, sollten Bankkunden auf die Bonität ihrer Bank und die Qualität der Einlagensicherung genau achten. Es ist immer empfehlenswert, sich vorab bei einem Kreditinstitut zu informieren, ob die deutsche Einlagensicherung im Insolvenzfall greift und ob darüber hinaus eine freiwillige Einlagensicherung existiert. Detailierte Informationen, welche Bank Ihre Einlagen besonders hoch absichert, finden Sie in unserem Tagesgeld-Vergleich für kurzfristige Anlagen und im Festgeld-Vergleich für Anlagen von bis zu 10 Jahren.
Ihre Kommentare zu diesem Beitrag
Liebes Team, ich habe Festgeld bei der pbb direkt zu unterschiedlichen Konditionen und Zeiträumen angelegt.
Wie sicher ist das Geld angelegt?
Antwort vom Kontofinder Team
Bei der pbb direkt sind zunächst Ihre Festgelder durch die deutsche gesetzliche Einlagensicherung bis insgesamt 100.000 € geschützt. Zusätzlich ist die Bank Teil der freiwilligen Einlagensicherung. Die Sicherungsgrenze liegt aktuell bei 5 Mio. € je Kunde und sinkt zum 01.01.2025 auf 3 Mio. € je Kunde. Es besteht bei der freiwilligen Einlagensicherung aber kein Rechtsanspruch auf eine Entschädigung. Es kann sein, dass Sie im Ernstfall nicht das komplette Geld zurück erhalten würden. Wenn sich Ihre Gesamteinlagen innerhalb dieser Grenzen befinden, ist Ihr Geld bei der pbb direkt in Deutschland schon sehr sicher angelegt. 100%ige Sicherheit gibt es nicht.
Wie ist mein Geld bei einem Tagesgeld Konto in Lichtenstein abgesichert?
Antwort vom Kontofinder Team
Einlagen sind bis 100.000 Schweizer Franken (bzw. dem Gegenwert in einer anderen Währung) geschützt. Alle wichtigen Informationen und teilnehmenden Banken finden Sie auf www.eas-liechtenstein.li.
Wenn man ein Konto bei der Postbank und Deutschen Bank hat und konventionell Festgeld oder Tagesgeld anlegen möchte, wären jeweils 100000.- abgesichert oder durch die Fusion dieser Banken insgesamt 100000,- auf alle Konten die man dort hat.
Antwort vom Kontofinder Team
Das ist eine sehr gute Frage. Laut dem Informationsbogen für den Einleger gilt die Postbank als ein Teil der Deutschen Bank. Gelder auf Konten der Postbank und Deutschen Bank sind damit insgesamt bis 100.000 € geschützt.
Gilt die Einlagensicherung auch bei Festzinsanleihen (Depotvertrag Sparkasse mit LBBW) oder nur bei Festgeld?
Antwort vom Kontofinder Team
Bei Anleihen gibt es leider keine Einlagensicherung. Beim Festgeld sind Ihre Einlagen in Deutschland bis 100.000 € zu 100 % geschützt.
Ich habe bei der Sparkasse Mönchengladbach und bei der Sparkasse Krefeld ein Konto über 100.000 Euro Guthaben. Sind beide Konten bei einer pleite voll geschützt?
Antwort vom Kontofinder Team
Zunächst sind bei beiden Sparkassen über die gesetzliche Einlagensicherung jeweils 100.000 € geschützt. Zusätzlich haben die Sparkassen ein Frühwarnsystem, so dass Insolvenzen vermieden werden sollen. Bisher ist noch nie eine Sparkasse pleite gegangen. Weitere Informationen zum Sicherungssystem der Sparkassen finden Sie hier.
Die Sparkasse Bensheim sagt, die Einlagensicherung unseres WEG-Kontos, auf das eine Sonderumlage in Höhe von 2,5 Mio EUR zu zahlen ist, sei auf die WEG als Kontoinhaber in Höhe von 100.000 EUR begrenzt. Verstößt das nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen?
Antwort vom Kontofinder Team
Seit 1. Januar 2014 werden WEG-Konten im Bezug auf die Einlagensicherung als Gemeinschaftskonten angesehen, bei denen alle Mitglieder der WEG als Kontoinhaber gelten. Einlagen von Wohnungseigentümergemeinschaften sind damit gem. § 7 Abs. 5 Einlagensicherungsgesetz bis zu 100.000 € pro Miteigentümer gesichert.
Mal angenommen, man käme tatsächlich dazu, eine Summe von 25 Millionen Euro auf diese eher konventionelle Art und Weise anzulegen, weil man nicht gierig ist, wäre man dann bei einer der großen deutschen wirklich gut aufgehoben, also auf Grund von deren "zusätzlicher Sicherung" ?
Antwort vom Kontofinder Team
Es besteht bei der freiwilligen Einlagensicherung kein Rechtsanspruch auf eine Entschädigung. Es kann also sein, dass Sie im Ernstfall nicht das komplette Geld zurückbekommen würden. Zudem wird zum 01.01.2023 die Sicherungsgrenze auf 5 Millionen Euro je Kunde und danach schrittweise weiter gesenkt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Kunde einer Sparkasse und einer Volksbank und bitte um Mitteilung, ob beide Banken meine Guthaben zu 100 % sichern, oder ob eine Streuung der Gelder auf unterschiedliche Volksbanken und Sparkassen sinnvoller wäre. Meine Banken informieren mich einmal pro Jahr über die gesetzliche Einlagensicherung und verweisen auf ihre jeweilige freiwillige Institutssicherung. Reicht das aus?
Antwort vom Kontofinder Team
Bei der Institutssicherung geht es darum, finanzielle Schwierigkeiten eines angehörigen Kreditinstituts so früh wie möglich zu erkennen und dann abzuwenden. Sollte eine Bank Hilfe brauchen, bekommt sie finanzielle Unterstützung aus dem von allen Mitgliedsinstituten befüllten Sicherungsfonds. Bis heute musste noch nie eine Sparkasse oder Volksbank Insolvenz anmelden und es hat noch kein Kunde einer Volksbank oder Sparkasse jemals Geld verloren. Zusätzlich greift die gesetzliche Einlagensicherung, die Einlagen je Kreditinstitut bis 100.000 € zu 100 % schützt.
Wie viel % der Einlagen sind tatsächlich im Einlagensicherungsfonds cash eingezahlt?
Antwort vom Kontofinder Team
Durch die Richtlinie 2014/49/EU sind alle Länder der EU dazu verpflichtet, bis 2024 einen eigenen Einlagensicherungsfonds aufzubauen. Diese Fonds sollen mit 0,8 % der national gesicherten Einlagen gefüllt werden.