Einlagensicherung – 80 Banken im Vergleich

Stand: 16.02.2024

Einlagensicherung

In Deutschland und bei Banken in der Europäischen Union sind Kundengelder bis zu 100.000 Euro gesetzlich gesichert.

Durch die Einlagensicherung sind Ihre Gelder auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten im Falle einer Bankeninsolvenz geschützt. Die gesetzliche Einlagensicherung, in Deutschland die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), sichert 100 % Ihrer Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Kreditinstitut. Darüber hinaus sind viele deutsche Privatbanken auch freiwilligen Einlagensicherungsfonds angeschlossen, so dass Ihre Gelder häufig in Millionenhöhe absichert sind. Achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bei einem Bankenwechsel immer auch auf die Bonität des Kreditinstitutes und die Qualität der Einlagensicherung.

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Was bedeutet Einlagensicherung und wozu dient sie?

Eine „Einlagensicherung“ bezweckt den Schutz von Bankguthaben für den Fall, dass ein Kreditinstitut seinen Kunden die Einlagen nicht zurückzahlen kann. Inhaber von Girokonto, Tagesgeld und Festgeld sowie von Namenssparbriefen werden bis zu einem bestimmten Höchstbetrag („Sicherungsgrenze“) entschädigt.

Welche Systeme existieren in Deutschland?

1. „Garantie“ der Bundesregierung

Die „Garantie“-Erklärung der Bundesregierung vom Oktober 2008, die besagt, dass Einlagen „sicher“ seien, stellt lediglich eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung dar. So lehnte das Bundesfinanzministerium nach Insolvenzen kleinerer Bankinstitute Entschädigungsansprüche, die auf die „Garantie“ gestützt wurden, wegen mangelnden Zusammenhanges mit der Finanzkrise ab.

2. Solvabilitätsverordnung

Die Solvabilitätsverordnung des Bundesfinanzministeriums vom 6. Dezember 2013 enthält Regelungen zu den Geldreserven von Kreditinstituten, die der Stabilität von Banken und damit auch dem Schutz von Kundeneinlagen dienen.

3. Die gesetzliche Einlagensicherung

Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditinstitutes tritt zunächst eine gesetzliche Einlagensicherung ein. Sie wird in Deutschland durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt.

Tipp

Nach den Erkenntnissen aus der Finanzkrise ist bedenkenloses Vertrauen in die Sicherheit einer Bank nicht gerechtfertigt: Sie sollten sich im Vorfeld immer darüber informieren, ob ein Kreditinstitut durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt ist und welche freiwilligen Einlagensicherungen darüber hinaus angeboten werden. Dies ist besonders bei ausländischen Banken zu empfehlen.

Was ist gesetzlich abgesichert?

  • vollständiger Einlagenschutz bis zu 100.000 Euro je Kunde und Kreditinstitut
  • eine 90-prozentige Absicherung von Bankverbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäfte bis zu 20.000 Euro
  • die Sicherung aller vertraglich vereinbarter Zinsen im Rahmen der Sicherungsgrenze von 100.000 Euro
  • bei Gemeinschaftskonten von Eheleuten verdoppelt sich die Entschädigungssumme auf 200.000 Euro

Was ist nicht gesetzlich geschützt?

  • Inhaberschuldverschreibungen
  • Zertifikate
  • Anleihen

Voraussetzungen für den gesetzlichen Schutz

Voraussetzung für ein Eintreten der gesetzlichen Einlagensicherung ist die Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin stellt den Entschädigungsfall innerhalb von fünf Arbeitstagen fest, nachdem sie Kenntnis davon erlangt hat, dass ein Kreditinstitut Einlagen nicht zurückzahlen kann.

Das Entschädigungsverfahren

Die zuständige Entschädigungseinrichtung, was in Deutschland die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ist, informiert alle Anleger unverzüglich über einen Entschädigungsfall. Dem Schreiben der Entschädigungseinrichtung liegt ein Formular bei, mit dem der Anleger innerhalb eines Jahres seinen Entschädigungsanspruch geltend machen muss, da der Anspruch sonst verfällt. Die Entschädigungseinrichtung prüft den Anspruch und leistet innerhalb von sieben Arbeitstagen die dem Anleger zustehende Entschädigung.

4. Die freiwillige Einlagensicherung

Viele Banken schützen die Einlagen ihrer Kunden über den gesetzlichen Rahmen hinaus mit einem Einlagensicherungsfonds, um den Anlegern eine zusätzliche Sicherheit zu bieten. Hier liegt die Sicherungsgrenze noch einmal wesentlich höher als bei der gesetzlichen Einlagensicherung. Ob ein bestimmtes Kreditinstitut eine solche Leistung bietet, kann beim Bundesverband deutscher Banken erfragt werden. Man unterscheidet hier noch einmal zwischen „institutssichernden Einrichtungen“ und „Einlagesicherungsfonds“.

Institutssicherung

„Institutssichernde Einrichtungen“ verpflichten alle Mitglieder einer Bankengruppe zur Unterstützung eines ihr angehörenden, zahlungsunfähig gewordenen Mitglieds. Zu den institutssichernden Einrichtungen zählen die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe. Der Hauptfokus liegt auf einem Frühwarnsystem, wodurch eine Bank oder Sparkasse gar nicht erst in Schieflage geraten soll.

Einlagensicherungsfonds

Zu den Einlagensicherungsfonds gehören der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken (BdB) und der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken (VÖB) Deutschlands.

Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken

Durch die Insolvenz der Bremer Greensill Bank im März 2021 mussten die Mitgliedsbanken des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) knapp 3 Milliarden Euro entschädigen. Der Verband hat daraus Konsequenzen gezogen und im Dezember 2021 eine umfangreiche Reform beschlossen.

In Zukunft wird die freiwillige Einlagensicherung weiter begrenzt. Der BdB hebt hierbei hervor, dass sich für 98 % aller privaten Sparer nichts ändern wird und ihre Einlagen weiterhin in voller Höhe geschützt sein werden.

In der folgenden Tabelle sehen Sie die neuen Sicherungsgrenzen und ab wann diese gelten:

Sicherungsgrenzen Privatpersonen, Stiftungen, GbR Unternehmen im Sinne § 6 Abs. 3 SESF
ab 01.01.2023 5 Mio. € 50 Mio. €
ab 01.01.2025 3 Mio. € 30 Mio. €
ab 01.01.2030 1 Mio. € 10 Mio. €

Seit 1. Januar 2023 sind Versicherungen, Investmentgesellschaften sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten nicht mehr durch den Sicherungsfonds geschützt. Institutionen wie Sozialversicherungen, die gesetzlich zur geschützten Einlage ihrer Gelder verpflichtet sind, bleiben geschützt.

Keinen Schutz werden auch Kunden einer Niederlassung eines deutschen Mitgliedsinstituts im Ausland haben.

Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands sichert Einlagen über die gesetzlichen 100.000 € ab. Es gibt hierbei allerdings keinen Rechtsanspruch.

Der Fonds hat aktuell ca. 60 Mitglieder, darunter die Landesbanken und Förderbanken.

Beispielrechnung für den Fall einer Bankinsolvenz

Angenommene Daten bei einem Gemeinschaftskonto eines Ehepaares bei einer Privatbank:

  • Gesamteinlagen: 250.000 Euro
  • vertraglich festgelegte Verzinsung: 4,00 %
  • unterstellte marktübliche Verzinsung: 2,00 %
  • Bankinsolvenz am 1. Juni

Die Entschädigung wird wie folgt vorgenommen:

  • gesetzliche Einlagensicherung: 200.000 Euro (100.000 Euro je Kontoinhaber)
  • freiwillige Einlagenversicherung: Zinsen: 2.500 Euro + Kapitalersatz: 50.000 Euro (nur 2 % marktübliche Zinsen für ein halbes Jahr bis zum Insolvenzfall)
  • Gesamtentschädigung: 252.500 Euro

Einlagensicherung im Vergleich

Hier sehen Sie die aktuelle Einlagensicherung seit 01.01.2023:

Name der Bank gesetzlich gesichert zusätzliche Sicherung Land Entschädigung durch
1822direkt 100.000 € Institutssicherung Deutschland DSGV
Aareal Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
abcbank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
ABK Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Advanzia Bank 100.000 € Luxemburg FGDL
Akbank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Augsburger Aktienbank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Baader Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Bank11 Die Autobank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Bank für Kirche und Caritas 100.000 € Institutssicherung Deutschland BVR
Bank für Orden und Mission 100.000 € Institutssicherung Deutschland BVR
Bank of Scotland 100.000 € Deutschland EdB
Barclays 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Irland Deutschland DGS, BdB
BBBank 100.000 € Institutssicherung Deutschland BVR
BIGBANK 100.000 € Estland Tagatisfond
BMW Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
BW-Bank 100.000 € Institutssicherung Deutschland DSGV
C24 Bank 100.000 € Deutschland EdB
Comdirect 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Commerzbank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Consorsbank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Frankreich Deutschland FGDR, BdB
Crédit Agricole Bank 100.000 € Frankreich FGDR
Credit Europe Bank 100.000 € Niederlande DNB
CreditPlus Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Cronbank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Degussa Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Denizbank 100.000 € Österreich ESA
Deutsche Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
DKB Bank 100.000 € Deutschland EdB, BdB
EDEKA Bank 100.000 € Institutssicherung Deutschland BVR
EthikBank 100.000 € Institutssicherung Deutschland BVR
Evangelische Bank 100.000 € Institutssicherung Deutschland BVR
Ferratum Bank 100.000 € Malta DCS
Ford Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
GarantiBank 100.000 € Niederlande DNB
GEFA Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
GLS Bank 100.000 € Institutssicherung Deutschland BVR
Grenke Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Hanseatic Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
HypoVereinsbank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Ikano Bank 100.000 € Schweden Riksgälden
IKB Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
ING 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
İşbank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
J&T Direktbank 100.000 € Tschechien GSFT
KD-Bank 100.000 € Institutssicherung Deutschland BVR
Klarna 1.050.000 SEK Schweden Riksgälden
LeasePlan Bank 100.000 € Niederlande DNB
Mercedes-Benz Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Merkur Privatbank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
N26 100.000 € Deutschland EdB
Netbank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
NIBC 100.000 € Niederlande DNB
Norisbank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Oldenburgische Landesbank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Opel Bank 100.000 € Deutschland FdGdD
Openbank 100.000 € Spanien FGD
OYAK ANKER Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Pax-Bank 100.000 € Institutssicherung Deutschland BVR
PEAC Bank 100.000 € Deutschland EdB
pbb direkt 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Postbank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
PrivatBank 100.000 € Lettland FKTK
ProCredit Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
PSA Direktbank 100.000 € Deutschland EdB
PSD Banken 100.000 € Institutssicherung Deutschland BVR
RaboDirect 100.000 € Niederlande DNB
Renault Bank 100.000 € Frankreich FGDR
Santander Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Skatbank 100.000 € Institutssicherung Deutschland BVR
Solaris 100.000 € Deutschland EdB
Sparda-Banken 100.000 € Institutssicherung Deutschland BVR
Sparkassen 100.000 € Institutssicherung Deutschland DSGV
Steyler Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Suresse Direkt Bank 100.000 € Spanien FGD
SWK Bank 100.000 € Deutschland EdB
Targobank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB
Triodos Bank 100.000 € Niederlande DNB
UmweltBank 100.000 € Deutschland EdB
Varengold Bank 100.000 € Deutschland EdB
Volks- und Raiffeisenbanken 100.000 € Institutssicherung Deutschland BVR
Volkswagen Bank 100.000 € 5 Mio. € je Privatperson
50 Mio. € je Unternehmen
Deutschland EdB, BdB

Die Einlagensicherungen aller Kreditinstitute gibt es auch auf den Detailseiten der Banken. Navigieren Sie hierfür zur Banken-Übersicht. Bei hohen Gesamteinlagen empfiehlt sich gegebenenfalls eine Guthabenstreuung von jeweils 100.000 Euro auf verschiedene Banken. Besonders bei Kreditinstituten, die über keine private Absicherung verfügen, ist eine solche Maßnahme sinnvoll.

Wie wird die Einlagensicherung im übrigen Europa gehandhabt?

1. Europäische Union

Innerhalb der Europäischen Union gilt (nicht nur in den Euro-Staaten) eine Entschädigungssumme von 100.000 Euro als Mindestgröße.

Tipp

Sie sollten nur eine Bank wählen, die dem Einlagensicherungssystem eines bonitätsmäßig einwandfreien Staates angehört. Wägen Sie die Aussicht auf hohe Zinsen immer mit einer möglichen Bankenpleite ab.

2. Europäische Staaten außerhalb der Europäischen Union

In Großbritannien sind 85.000 Britische Pfund (ca. 99.000 Euro, Stand 2022) geschützt. In der Schweiz werden je Anleger und Bank 100.000 Schweizer Franken (ca. 92.000 Euro, Stand 2022) abgesichert, wobei die Gesamtentschädigungssumme auf 6 Mrd. Schweizer Franken begrenzt ist. Für die Verbindlichkeiten der meisten Kantonalbanken besteht eine unbeschränkte Kantonshaftung. In Norwegen beträgt die maximale Entschädigungssumme 2 Mio. norwegische Kronen (ca. 193.000 Euro, Stand 2022) und in Island 20.887 Euro.

Fazit

Die Finanzkrise hat die Wichtigkeit einer zuverlässigen Einlagensicherung für Inhaber von Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie von Schuldverschreibungen verdeutlicht. Um Risiken gering zu halten und Vermögensschäden auszuschließen, sollten Bankkunden auf die Bonität ihrer Bank und die Qualität der Einlagensicherung genau achten. Es ist immer empfehlenswert, sich vorab bei einem Kreditinstitut zu informieren, ob die deutsche Einlagensicherung im Insolvenzfall greift und ob darüber hinaus eine freiwillige Einlagensicherung existiert. Detailierte Informationen, welche Bank Ihre Einlagen besonders hoch absichert, finden Sie in unserem Tagesgeld-Vergleich für kurzfristige Anlagen und im Festgeld-Vergleich für Anlagen von bis zu 10 Jahren.


Ihre Kommentare zu diesem Beitrag

Wie ist mein Geld bei einem Tagesgeld Konto in Lichtenstein abgesichert?

von Erwin Zimpelmann

Antwort vom Kontofinder Team

Einlagen sind bis 100.000 Schweizer Franken (bzw. dem Gegenwert in einer anderen Währung) geschützt. Alle wichtigen Informationen und teilnehmenden Banken finden Sie auf www.eas-liechtenstein.li.

Wenn man ein Konto bei der Postbank und Deutschen Bank hat und konventionell Festgeld oder Tagesgeld anlegen möchte, wären jeweils 100000.- abgesichert oder durch die Fusion dieser Banken insgesamt 100000,- auf alle Konten die man dort hat.

von Nafets

Antwort vom Kontofinder Team

Das ist eine sehr gute Frage. Laut dem Informationsbogen für den Einleger gilt die Postbank als ein Teil der Deutschen Bank. Gelder auf Konten der Postbank und Deutschen Bank sind damit insgesamt bis 100.000 € geschützt.

Gilt die Einlagensicherung auch bei Festzinsanleihen (Depotvertrag Sparkasse mit LBBW) oder nur bei Festgeld?

von R.Rheinfrank

Antwort vom Kontofinder Team

Bei Anleihen gibt es leider keine Einlagensicherung. Beim Festgeld sind Ihre Einlagen in Deutschland bis 100.000 € zu 100 % geschützt.

Ich habe bei der Sparkasse Mönchengladbach und bei der Sparkasse Krefeld ein Konto über 100.000 Euro Guthaben. Sind beide Konten bei einer pleite voll geschützt?

von H.Wetzel

Antwort vom Kontofinder Team

Zunächst sind bei beiden Sparkassen über die gesetzliche Einlagensicherung jeweils 100.000 € geschützt. Zusätzlich haben die Sparkassen ein Frühwarnsystem, so dass Insolvenzen vermieden werden sollen. Bisher ist noch nie eine Sparkasse pleite gegangen. Weitere Informationen zum Sicherungssystem der Sparkassen finden Sie hier.

Die Sparkasse Bensheim sagt, die Einlagensicherung unseres WEG-Kontos, auf das eine Sonderumlage in Höhe von 2,5 Mio EUR zu zahlen ist, sei auf die WEG als Kontoinhaber in Höhe von 100.000 EUR begrenzt. Verstößt das nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen?

von Hans-Walter Beilstein

Antwort vom Kontofinder Team

Seit 1. Januar 2014 werden WEG-Konten im Bezug auf die Einlagensicherung als Gemeinschaftskonten angesehen, bei denen alle Mitglieder der WEG als Kontoinhaber gelten. Einlagen von Wohnungseigentümergemeinschaften sind damit gem. § 7 Abs. 5 Einlagensicherungsgesetz bis zu 100.000 € pro Miteigentümer gesichert.

Mal angenommen, man käme tatsächlich dazu, eine Summe von 25 Millionen Euro auf diese eher konventionelle Art und Weise anzulegen, weil man nicht gierig ist, wäre man dann bei einer der großen deutschen wirklich gut aufgehoben, also auf Grund von deren "zusätzlicher Sicherung" ?

von von Schmidthals

Antwort vom Kontofinder Team

Es besteht bei der freiwilligen Einlagensicherung kein Rechtsanspruch auf eine Entschädigung. Es kann also sein, dass Sie im Ernstfall nicht das komplette Geld zurückbekommen würden. Zudem wird zum 01.01.2023 die Sicherungsgrenze auf 5 Millionen Euro je Kunde und danach schrittweise weiter gesenkt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Kunde einer Sparkasse und einer Volksbank und bitte um Mitteilung, ob beide Banken meine Guthaben zu 100 % sichern, oder ob eine Streuung der Gelder auf unterschiedliche Volksbanken und Sparkassen sinnvoller wäre. Meine Banken informieren mich einmal pro Jahr über die gesetzliche Einlagensicherung und verweisen auf ihre jeweilige freiwillige Institutssicherung. Reicht das aus?

von eup

Antwort vom Kontofinder Team

Bei der Institutssicherung geht es darum, finanzielle Schwierigkeiten eines angehörigen Kreditinstituts so früh wie möglich zu erkennen und dann abzuwenden. Sollte eine Bank Hilfe brauchen, bekommt sie finanzielle Unterstützung aus dem von allen Mitgliedsinstituten befüllten Sicherungsfonds. Bis heute musste noch nie eine Sparkasse oder Volksbank Insolvenz anmelden und es hat noch kein Kunde einer Volksbank oder Sparkasse jemals Geld verloren. Zusätzlich greift die gesetzliche Einlagensicherung, die Einlagen je Kreditinstitut bis 100.000 € zu 100 % schützt.

Wie viel % der Einlagen sind tatsächlich im Einlagensicherungsfonds cash eingezahlt?

von Kersten Ukatz

Antwort vom Kontofinder Team

Durch die Richtlinie 2014/49/EU sind alle Länder der EU dazu verpflichtet, bis 2024 einen eigenen Einlagensicherungsfonds aufzubauen. Diese Fonds sollen mit 0,8 % der national gesicherten Einlagen gefüllt werden.