Freistellungsauftrag & Pauschbetrag – Zinsen einfach steuerfrei

Stand: 09.06.2023

Freistellungsauftrag

So sparen Sie Steuern – Sparerpauschbetrag über Freistellungsaufträge richtig verteilen.

Am Anfang jedes Jahres ist es bei vielen Sparen wieder so weit: Der Sparerpauschbetrag wird geprüft und über Freistellungsaufträge auf die Banken verteilt. Damit von den Banken oder Sparkassen keine unnötigen Steuern auf Kapitalerträge einbehalten werden, lohnt es sich, rechtzeitig über die beste Verteilung des Sparerpauschbetrages nachzudenken. Singles dürfen 1.000 Euro und Verheiratete das Doppelte – also 2.000 Euro – steuerfrei vereinnahmen. Wer auf einen Freistellungsauftrag verzichtet oder die Einrichtung vergisst, der kann nur im Rahmen einer Steuererklärung die abgezogene Abgeltungssteuer geltend machen.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag? aktuelle Regelung Freistellungsauftrag einrichten Freistellungsauftrag ändern Pausch-Betrag reicht nicht Fazit

Steuerabzug auf Kapitalerträge: 25 % Abgeltungssteuer

Kapitalerträge sind in Deutschland, ebenso wie übrige Einkünfte, steuerpflichtig.

Zu diesen Kapitalerträgen gehören zum Beispiel:

  • Zinsen auf Tagesgeld- oder Festgeldkonten
  • Dividenden aus Aktienbeteiligungen
  • Ausschüttungen von Investmentfonds
  • Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften

Seit 2009 gilt eine einheitliche Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (= 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den anderen Bundesländern) für alle diese Kapitalerträge. Die deutschen Banken errechnen automatisch mit der Auszahlung der Erträge die individuelle Steuerbelastung und führen diese an das zuständige Finanzamt ab. Zinsen für Dispokredite können Sie übrigens nicht gegen rechnen.

Die Steuerpflicht der Sparer ist damit abgegolten. Die Banken erstellen im Anschluss an die Steuerzahlung eine Steuerbescheinigung, die den Anlegern zum Jahresende per Post zugestellt wird. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie im Einkommenssteuergesetz (§ 44a EStG).

Tipp

Nutzen Sie für die Meldung oder Änderung Ihres Freistellungsauftrages für alle Banken unsere Freistellungsauftrag-Vorlage zum Ausfüllen am PC oder passen Sie die Daten im Online-Banking für Ihr Bankkonto an.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Damit Sie als Sparer nicht unnötig steuerlich belastet werden, haben Sie die Möglichkeit, für Kapitalerträge einen Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag) bei Ihrer Bank geltend zu machen. Bis 2008 stand hierzu der „Sparerfreibetrag“ zur Verfügung, der in Höhe von 750 Euro gestellt werden konnte. Hinzu kamen 51 Euro Werbungskostenpauschale. Anleger hatten bei Aktiengeschäften die Möglichkeit, einen Freibetrag in Höhe von 512 Euro zu nutzen, wenn die Papiere innerhalb eines Jahres gekauft und verkauft wurden. Alle übrigen Spekulationsgewinne waren grundsätzlich steuerfrei. Diese Regelung gibt es nicht mehr.

Die aktuelle Regelung: 1.000 Euro pro Person pauschal steuerfrei

Mit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 wurde der Sparerfreibetrag durch den „Sparer-Pauschbetrag“ ersetzt. Der bisherige Freibetrag und die Werbungskostenpauschale wurden nun zusammengefasst, so dass aktuell ein fester Betrag in Höhe von 1.000 Euro pro Person zur Verfügung steht. Ehepartner können maximal 2.000 Euro freistellen. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag dürfen steuerfrei vereinnahmt werden.

  1. 1.000 Euro steuerfrei für Singles
  2. 2.000 Euro steuerfrei für Ehepaare

Den gesonderten Freibetrag für Aktiengewinne gibt es nicht mehr. Auch steuerfreie Spekulationsgewinne sind nicht mehr drin. Durch einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000 Euro (Verheiratete 2.000 Euro) ist es für private Anleger möglich, bei Kreditinstituten die Auszahlung von Kapitalerträgen bis zu dieser Grenze steuerfrei zu beantragen.

So richten Sie einen Freistellungsauftrag ein

Um Kapitalerträge freizustellen, müssen Sie bei Ihrer Bank das Formular mit dem Namen „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende / lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung“ ausfüllen. Hier ist es ausreichend, wenn Sie einen Freistellungsauftrag pro Kreditinstitut stellen, denn die bisherige Aufteilung auf einzelne Konten und Depots ist entfallen. Wer mehrere Konten bei verschiedenen Kreditinstituten besitzt, hat die Möglichkeit, den Sparerpauschbetrag über Freistellungsaufträge auf alle Banken aufzuteilen. Denken Sie bereits bei der Kontoeröffnung an die Einrichtung.

Beispiel

Sie haben bei Bank A 250 Euro Zinsen auf das Tagesgeld und zusätzlich bei Bank B 300 Euro Fondsausschüttungen zu erwarten. Reichen Sie daher an jedes dieser Institute einen Freistellungsauftrag über die entsprechende Summe ein.

Es ist empfehlenswert, im Vorfeld zu ermitteln, welche Erträge Sie bei welcher Bank erwarten, um den Sparerpauschbetrag optimal einzusetzen. Wichtig ist hierbei, dass die Summe aller Aufträge den geltenden Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro bei Ehepartnern nicht übersteigt. Der Freistellungsauftrag für Gemeinschaftskonten von Ehepartnern lautet immer auf beide Partner, da diese auch zusammen veranlagt sind.

Tipp

Es ist möglich, einen separaten Freistellungsauftrag für Kinder zu erstellen, denn deren Kapitalerträge werden nicht bei den Eltern angerechnet. So können Sie zusätzlich pro Kind 1.000 Euro steuerfrei einnehmen. Ein Freistellungsauftrag muss in diesem Fall von beiden Eltern unterschrieben werden.

Formulare für die Einrichtung des Freistellungsauftrages finden Sie weiter oben in diesem Beitrag und bei den Banken / Sparkassen vor Ort bzw. auf deren Internetseite im Servicebereich. Achten Sie darauf, dass Sie alle persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und die Kontonummer korrekt angeben, um die Zuordnung des Auftrages sicherzustellen. Seit 2011 ist die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer nötig.

Kann ich den Freistellungsauftrag jederzeit ändern?

Während des laufenden Kalenderjahres ist es möglich, einen Freistellungsauftrag jederzeit einzurichten und beliebig oft zu ändern. Besonders einfach ist das bei Online- und Direktbanken, da hier der Freistellungsauftrag oft direkt im Onlinebanking-Bereich angepasst werden kann.

Für ein zurückliegendes Kalenderjahr ist es nicht möglich, nachträglich einen Freistellungsauftrag einzurichten oder Änderungen durchzuführen.

Denken Sie auch bei einer Kontokündigung an die Anpassung des Auftrages. Anleger, die keinen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank gestellt haben oder vergessen haben, ihn zu erstellen, erhalten Kapitalerträge grundsätzlich netto nach Abzug der Steuern ausgezahlt.

Sparer-Pauschbetrag reicht nicht aus: Was kann ich tun?

Sollte der Sparerfreibetrag für die erzielten Erträge nicht ausreichen, wird der den Freistellungsauftrag übersteigende Betrag mit 25 Prozent Abgeltungssteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag belastet. Vorausgesetzt Ihr persönlicher Steuersatz liegt über dem Abgeltungssteuersatz. Wer weniger Steuern zahlt kann auf Antrag auch eine Herabsetzung der Abgeltungssteuer beantragen. Womöglich lassen sich auch Vorjahresverluste mit aktuellen Gewinnen verrechnen.

Tipp

Haben Sie nur versehentlich einen zu geringen Betrag freigestellt, können Sie sich die zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt erstatten lassen. Die Beantragung erfolgt über das Formular „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ der Anlage KAP in Ihrer Steuererklärung.

Anleger, die nur über geringe Einkünfte, dafür aber über hohe Kapitalerträge verfügen, haben die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt zu beantragen. Anspruchsberechtigt sind vor allem Rentner, aber auch Kinder, bei denen eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht zu erwarten ist. Wird diese Bescheinigung erteilt, ist kein Freistellungsauftrag mehr nötig. Kapitalerträge sind dann ohne Begrenzung für einen Zeitraum von drei Jahren steuerfrei.

Fazit

Versäumen Sie es nicht, zu Beginn eines Kalenderjahres bei allen Kreditinstituten bei denen Sie Konten besitzen, einen Freistellungsauftrag einzurichten und Ihren Freibetrag richtig aufzuteilen. Wenn Sie bereits im Vorfeld eine Liste mit den zu erwartenden Zinsen der jeweiligen Konten oder Depots erstellen, können Sie den Pauschbetrag von 1.000 bzw. 2.000 Euro genau und ohne Verluste einsetzen. Nutzen Sie auch die Pauschbeträge auf Kinderkonten. Auch hier können Sie pro Kind den vollen Freibetrag in Höhe von 1.000 Euro geltend machen. Wer keine Einkünfte, aber hohe Kapitalerträge hat, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

Um einen Freistellungsauftrag einzurichten, benötigen Sie außer Ihren persönlichen Daten lediglich ein Formular Ihrer Bank und Ihre gültige Steuer-Identifikationsnummer TIN. Richten Sie den Freistellungsauftrag zu spät ein und sind schon Kapitalerträge geflossen, können Sie die gezahlten Steuern nur noch nachträglich über die Steuererklärung zurückfordern. Haben Sie versehentlich einen zu geringen Betrag freigestellt, können Sie die zu viel gezahlten Steuern ebenfalls über das Finanzamt erstatten lassen.

Sie haben noch keinen Freibetrag eingerichtet oder Ihr Geld liegt noch auf einem Girokonto? Machen Sie einen Tagesgeld-Vergleich oder eröffnen Sie ein Festgeldkonto. Hier gibt es höhere Zinsen als auf Girokonten.


Ihre Kommentare zu diesem Beitrag

Sehr gute Zusammenfassung; verständliche Finanzsprache und gute brauchbare Hinweise

von Michael Zabel