SEPA und die neue Kontonummer IBAN

Stand: 09.05.2023

IBAN
Überweisungen werden im SEPA-Raum innerhalb eines Arbeitstages gutgeschrieben.

SEPA bedeutet „Single Euro Payment Area“. Es ist ein standardisiertes Verfahren des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, mit dem ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum für Euro-Überweisungen und Euro-Lastschriften geschaffen wird. Statt Kontonummer und Bankleitzahl werden nun IBAN und BIC verwendet. In den Euro-Ländern trat SEPA zum 1. August 2014 in Kraft, während Nicht-Euroländer das SEPA-Verfahren bis zum 31. Oktober 2016 umgesetzt haben. Grenzüberschreitende Zahlungen in anderen Währungen erfordern weiterhin z.B. eine Auslandsüberweisung.

Was sind IBAN & BIC? Was ändert sich für mich? SEPA Vorteile SEPA Nachteile Fazit

Welche Länder gehören zu SEPA?

Zum SEPA-Zahlungsverkehrsraum gehören die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und Monaco. Damit entfallen für Sie in Europa die Unterschiede zwischen bargeldlosen Inlands- und Auslandszahlungen weitgehend. Eine Inlandsüberweisung erfolgt mit den gleichen Angaben und Formularen wie eine Überweisung in jedes andere Land des SEPA-Zahlungsverkehrsraumes.

Was ist IBAN und BIC?

IBAN bedeutet „International Bank Account Number“ (europäische Kontonummer) und BIC „Business Identifier Code“ (internationale Bankleitzahl). IBAN und BIC sind für einen Kontoinhaber auf Kontoauszügen und Bankkundenkarten ersichtlich. Zahlungspflichtige finden IBAN und BIC von Zahlungsempfängern beispielsweise auf Rechnungen oder können die Nummern auch mithilfe von Rechnern im Internet generieren.

IBAN im Detail

Die im Euro-Inlandszahlungsverkehr eingesetzte IBAN umfasst folgende Angaben:

  • Länderkennzeichen (Deutschland: DE)
  • zweistellige Prüfziffer (1822direkt: 85)
  • bisherige Bankleitzahl (Beispiel: 50050201)
  • bisherige Kontonummer (Beispiel: 1453146434)

Beispiel

Lautet die Bankleitzahl der 1822direkt bspw. 500 502 01 und eine Kontonummer 1453146434, dann entsteht durch Zusammenfügung dieser Daten und durch Voranstellen des Länderkürzels DE sowie einer individuellen Prüfziffer (hier 85) folgende, in Deutschland stets 22-stellige IBAN: DE85 5005 0201 1453 1464 34.

Sie als Kontoinhaber müssen sich zusätzlich zu Ihrer Bankleitzahl und Kontonummer nur das voranzustellende Länderkennzeichen und die zweistellige Prüfziffer merken.

BIC im Detail

  • Bankcode (1822direkt: HELA)
  • zweistelliger Ländercode (Deutschland: DE)
  • zweistellige Orts-Codierung (Beispiel: F1)
  • wahlweise: Filialkennzeichnung (Beispiel: 822)

Beispiel

So lautet beispielsweise der BIC der 1822direkt Sparkasse HELADEF1822 und der BIC der Deutschen Bank Potsdam: DEUTDEBB160 (BB steht für Brandenburg; Filialnummer 160).

Was ändert sich für Sie mich?

Das Ziel von SEPA ist eine erhöhte Zahlungsverkehrssicherheit und eine erleichterte Zahlungsverkehrsabwicklung. Für Sie als Bankkunde ändert sich nicht viel. Bei Inlandsüberweisungen in Deutschland müssen Sie lediglich Ihre aktuelle Kontonummer und Bankleitzahl durch die IBAN ersetzen und bei Zahlungen im Euro-Auslandszahlungsverkehr zusätzlich den BIC angeben. Weitere Kosten sollten nicht entstehen.

Folgende Verfahren sind nutzbar:

SEPA-Überweisung: Für eine Überweisung im Inland müssen Sie statt der Kontonummer und Bankleitzahl nur noch die IBAN angeben. Bei Überweisungen in einen SEPA-Teilnehmerstaat ergänzen Sie die IBAN um den BIC.

Basislastschrift („SEPA Direct Debit“): Die Basislastschrift ähnelt dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren. Der Zahlungsempfänger benötigt ein „SEPA-Mandat“ des Zahlungspflichtigen, damit er SEPA-Lastschriften einreichen darf. Wird eine neue Lastschrift erstellt, erhalten Sie vom Zahlungsempfänger eine Art Autorisierungstext, der von Ihnen und dem Empfänger der Zahlung freigegeben werden muss.

Neu eingeführt wurde darüber hinaus ein Fälligkeitsdatum für SEPA-Basislastschriften. Bei erstmaliger Lastschriftausführung muss die Lastschrift fünf Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorgelegt werden. Bei Folgelastschriften reicht es, wenn die Lastschrift zwei Tage vor Fälligkeit eingereicht wird.

Hinweis

SEPA-Direct-Debit-Lastschriften können Sie innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Bei fehlender Ermächtigung zum Lastschrifteinzug beträgt diese Frist 13 Monate. Sollte 36 Monate lang keine SEPA-Lastschrift eingezogen worden sein, erlischt das SEPA-Mandat.

Ihre vorhandenen Lastschrifteinzugsermächtigungen müssen Sie nicht erneut erteilen. Sie werden automatisch auf SEPA umgestellt. Zu diesem Zweck hat die Kreditwirtschaft im Juli 2012 eine Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen. Die Lastschrift behält ihre bekannte Funktion. Jetzt können Sie jedoch auch Lastschriften aus SEPA-Teilnehmerstaaten ausführen lassen. Alle bisherigen Lastschriften bleiben erhalten.

SEPA-Firmenlastschrift („SEPA B2B Direct Debit“): Firmenlastschriften bei Geschäftskonten, die dem bisherigen Abbuchungsauftragsverfahren ähneln, dienen dem Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen. Der wesentliche Unterschied zur Basislastschrift besteht darin, dass ein Widerspruch gegen die Firmenlastschrift nach der Buchung nicht mehr möglich ist. Bisherige Abbuchungsaufträge gelten nicht weiter. Soll das Firmen-Lastschriftverfahren künftig Anwendung finden, so muss der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Lastschriftmandat einholen.

Vorteile durch SEPA

  • Förderung der Handelsbeziehung im SEPA-Raum
  • Qualitätsverbesserung beim Auslandsverkehr
  • keine Gebühren mehr für innereuropäische Auslandsüberweisungen
  • nur noch maximal ein Banklauftag
  • erhöhter Schutz durch Beitragsobergrenzen und Beschränkung auf bestimmte Zahlungsempfänger
  • Einführung von Fälligkeitsdaten bei Lastschriften

Das bisherige Nebeneinander verschiedener nationaler Zahlungsverkehrssysteme führte z.B. durch Übertragungsfehler zu erhöhten Fehlerquoten bei Auslandsüberweisungen. Wahrscheinlich wird SEPA daher zu einer Qualitätsverbesserung des Auslandszahlungsverkehrs beitragen. Ein vereinfachter Zahlungsverkehr fördert die Handelsbeziehungen und damit die Wirtschaftsentwicklung in Europa. Die bislang anfallenden Gebühren für innereuropäische Auslandsüberweisungen fallen mit der Einführung von SEPA weg.

Das SEPA-Verfahren verkürzt den Zeitabstand zwischen der Kontobelastung und der Gutschrift auf dem Empfängerkonto: Die Zeitdifferenz darf bei Überweisungen nur noch einen Bankarbeitstag betragen und entfällt bei Lastschriften ganz.

Die SEPA-Verordnung enthält zusätzliche Rechte für Verbraucher: Sie als Kontoinhaber können sich durch zuvor festgelegte Beitragsobergrenzen und durch eine Beschränkung auf bestimmte Zahlungsempfänger schützen. Durch die Einführung eines Fälligkeitsdatums für SEPA-Lastschriften kann nun der Zahlungsempfänger genau festlegen, wann der Zahlungspflichtige belastet wird.

Insbesondere für Unternehmen könnte es attraktiv werden, innerhalb eines einheitlichen, europäischen Zahlungsverkehrsraumes grenzüberschreitend nach der leistungsfähigsten Bankverbindung zu suchen. Kreditinstitute wiederum werden sich bemühen, durch attraktive Zusatzangebote wettbewerbsfähig zu bleiben.

Nachteile durch SEPA

  • die IBAN Kontonummer ist länger und so fehleranfälliger
  • Kontonummer hat Vorrang vor Empfängername
  • Komplikation und hohe Kosten durch die Umstellung

Bei SEPA-Überweisungen hat nicht mehr der Empfängername, sondern die Kontonummer Vorrang. Der Auftraggeber einer SEPA-Überweisung kann sich nicht darauf verlassen, dass die Empfängerbank Kontobezeichnung und Namensangabe auf der Überweisung miteinander vergleicht. Sie sollten also auf ein sorgfältiges Ausfüllen des SEPA-Überweisungsformulars achten.

Es kann zu Umstellungskomplikationen kommen, die dann wiederum hohe Umstellungskosten für Unternehmen und Privatpersonen verursachen. Eine vorsichtige EZB-Schätzung geht von 10 Milliarden Euro Umstellungskosten für die europäische Kreditwirtschaft aus.

3 Tipps für einen reibungslosen Umstieg

  1. Machen Sie sich schon in der Übergangszeit mit dem neuen Verfahren vertraut.
  2. Prägen Sie sich Ihre IBAN Nummer ein (DE+Prüfziffer+BLZ+KTN).
  3. Prüfen Sie bei einer Überweisung genau die Kontonummer des Empfängers.

Fazit

Durch die Umstellung auf das SEPA-Verfahren wird nicht nur der Zahlungsverkehr im europäischen Raum vereinfacht, sondern vor allem die Rechte der Verbraucher gestärkt.

Zahlungspflichtige werden künftig im Vorfeld darüber informiert, wann eine Abbuchung vom Zahlungsempfänger erfolgt, damit ihr Konto ausreichend gedeckt ist. Außerdem können Verbraucher ihr Konto für Lastschriften blockieren lassen oder bestimmte maximale Abbuchungshöhen festlegen, um vor unrechtmäßigen Belastungen geschützt zu sein.

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