Gemeinschaftskonto

Ein Konto für zwei als Partnerkonto, Haushaltskonto oder WG-Konto mit rechtlicher Absicherung für alle Kontoinhaber

Stand: 10.12.2023

Gemeinschaftskonten

Ein Gemeinschaftskonto oder Partnerkonto ist nicht nur für Eheleute, sondern auch für Paare, Vereine und WG’s zur gemeinsamen Verwaltung der Finanzen oder als Haushaltskonto geeignet. Welche Gemeinschaftskonten im Vergleich gut abschneiden und was es bei gemeinsamen Konten zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Gemeinschaftskonten Liste Fragen und Antworten

Kostenloses Gemeinschaftskonto

Konten für mindestens zwei Kontoinhaber die ohne monatliche Kontoführungsgebühr auskommen. Bei folgenden Partnerkonten ist auch kein regelmäßiger Geldeingang nötig. Ideal für alle, die auf bedingungslos kostenfreie Kontoführung Wert legen.

Gemeinschaftskonto mit Mindestgeldeingang oder Kontoführungsgebühr

Nachfolgende Gemeinschaftskonten eignen sich, wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre WG-Kollegen einen Mindestgeldeingang von wenigstens 700 Euro im Monat zusammen bekommen, oder Ihnen die Kontoführungsgebühr für ein Partnerkonto egal ist.

Fragen und Antworten zum Gemeinschaftskonto

Hier finden Sie Fragen zu Gemeinschaftskonten, Partnerkonten oder gemeinsamen Konten kurz und knapp beantwortet.

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Bankkonto mit mindestens zwei gleichberechtigten Inhabern, die beide für Kontobewegungen und Verbindlichkeiten auf dem Konto persönlich haften. Unter einem Gemeinschaftskonto ist meist ein gemeinsames Girokonto, häufig auch als Haushaltskonto genutzt, gemeint. Es gibt aber auch Tagesgeldkonten und Festgeldkonten, die gemeinsam geführt werden können und daher auch die Bezeichnung Gemeinschaftskonto tragen. Hier gelten ebenfalls besondere Haftungsbedingungen.

Welche Vorteile bietet ein gemeinsames Konto?

  • Niedrigere Kosten, da nur ein Mal Kontoführungsgebühren anfallen. Zudem bekommen beide Kontoinhaber bei den besten Gemeinschaftskonten jeweils eine Girocard und eine Kreditkarte kostenlos.
  • Leichtere Abwicklung, da sämtliche Buchungen, die mehrere Leute betreffen, nur über ein Girokonto laufen, wird die Verwaltung Ihrer Finanzen übersichtlicher.
  • Freie Wahl, da Sie entscheiden, ob jeder Verfügungsberechtigte einzeln verfügen darf oder ob nur alle Kontoinhaber gemeinsam Transaktionen durchführen dürfen. Zum Beispiel vermeidet ein Verein Untreue, wenn nur mehrere Vorstandsmitglieder zusammen über das Guthaben verfügen können.

Was sind die Nachteile eines Gemeinschaftskontos?

  • Aufwand durch Kontowechsel: Ein Einzelkonto kann bei fast allen Banken nicht einfach in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt werden. Daher müssen Sie ein neues Girokonto eröffnen und Ihre neue Bankverbindung zum Beispiel der Versicherung, dem Vermieter etc. mitteilen, sowie alle Daueraufträge und Lastschriften ändern.
  • Höheres Risiko: Wenn beide Eheleute allein über das Guthaben verfügen können, besteht die Gefahr, dass sich einer von beiden das gesamte Geld auszahlen lässt. Bei diesem sogenannten Oder-Konto hat zudem jeder Kontoinhaber zu jeder Zeit das Recht, den anderen Kontoinhaber aus dem Gemeinschaftskonto entfernen zu lassen, ohne ihn vorher darüber in Kenntnis zu setzen.

Wer kann ein gemeinsames Konto eröffnen?

Für eine Gemeinschaftskonto Eröffnung sind mindestens zwei Personen nötig. Am häufigsten nutzen Eheleute und Paare ein Gemeinschaftskonto als Haushaltskonto, aber auch WG`s zum Zahlen der Miete, Vereine zur Abwicklung der Finanzen und Erbengemeinschaften nach einem Todesfall bis zur Klärung aller Angelegenheiten.

Welche Voraussetzungen sind vor der Gemeinschaftskonto Eröffnung zu erfüllen?

Auch wenn viele Banken den Eindruck vermitteln, dass jeder problemlos ein gemeinsames Konto eröffnen kann, so gibt es doch klare Voraussetzungen für ein Girokonto, die eingehalten werden müssen:

  1. Sie sind mindestens 18 Jahre alt und haben Ihren Wohnsitz in Deutschland
  2. Sie haben keinen negativen Schufa-Eintrag
  3. Mindestens ein Kontoinhaber hat ein regelmäßiges Einkommen
  4. Sie haben allgemein eine gute Bonität

Mit anderen Worten: Je geringer das Risiko für die Bank ist, desto wahrscheinlicher ist eine erfolgreiche Partnerkonto Eröffnung.

Welche Gemeinschaftskonten sind im Vergleich empfehlenswert?

Das DKB Gemeinschaftskonto und das Comdirect Gemeinschaftskonto schneiden am besten ab. Beide Partnerkonten bieten:

  • kostenlose Kontoführung unter Bedingungen
  • zwei kostenlose VISA-Debit-Kreditkarten für Sie und Ihren Partner
  • weltweit kostenloses Bargeld abheben

Was genau ist der Unterschied zwischen dem „Oder-Konto“ und dem „Und-Konto“?

Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen wollen, haben Sie die Wahl zwischen einem „Oder-Konto“ und einem „Und-Konto“. Hier ist ein Vergleich der beiden Kontoformen:

ODER-Konto UND-Konto
Jeder Kontoinhaber kann einzeln ohne Zustimmung der anderen Kontoinhaber über das Guthaben verfügen. Es ist zum Beispiel egal, ob Person 1 oder Person 2 eine Überweisung in Auftrag gibt. Die Kontoinhaber dürfen nur gemeinsam über das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto verfügen. Person 1 und Person 2 müssen zum Beispiel zusammen eine Überweisung in Auftrag geben.
1. Besonders geeignet für
Vertrauens­gemeinschaften: Eheleute, Paare, beste Freunde, Familien­angehörige Zweck­gemeinschaften: Vereine, GbRs, Wohn­gemeinschaften, Erben­gemeinschaften
2. Vorteile
Schnelle und unkomplizierte Kontoführung, da jeder Kontoinhaber selbst alles abwickeln kann. Jeder Verfügungs­berechtigte erhält eine Girocard und eventuell auch eine Kreditkarte und kann damit frei bezahlen und Geld abheben. Hohe Sicherheit, da kein Kontoinhaber allein etwas machen darf. Es muss kein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Inhabern des gemeinsamen Kontos bestehen.
3. Nachteile
Großes Vertrauen notwendig, da jeder Kontoinhaber berechtigt ist, das gesamte Geld für sich abzuheben und jederzeit dem anderen Kontoinhaber die Verfügungs­berechtigung zu entziehen. Umständliche Kontoführung, da immer nur alle Kontoinhaber gemeinsam einen Zahlungsauftrag ausführen können. Es wird daher in der Praxis nicht von allen Banken angeboten und fast nur von Zweckgemeinschaften genutzt.
4. Vollmacht erteilen
Nur beide Kontoinhaber zusammen können eine Vollmacht erteilen. Es reicht aber, wenn ein Kontoinhaber die Vollmacht widerruft. Die Vollmacht kann nur von beiden Kontoinhabern zusammen erteilt und auch nur gemeinsam widerrufen werden.
5. Gemeinschaftskonto nach Trennung / Scheidung
Achtung: Jeder Verfügungs­berechtigte darf sich das gesamte Geld ohne Zustimmung des anderen Kontoinhabers auszahlen lassen. Es ist auch möglich, dem anderen Kontoinhaber die Verfügungs­berechtigung zu entziehen. In diesem Fall wird das gemeinsame Konto in ein Einzelkonto umgewandelt. Die Kündigung des Gemeinschaftskontos geht nur mit Zustimmung beider Inhaber. Da nur beide Kontoinhaber zusammen verfügen können, besteht nicht die Gefahr, dass sich einer von beiden mit dem Geld aus dem Staub macht. Sie können entweder das Gemeinschaftskonto gemeinsam kündigen oder es in ein Einzelkonto auf den Namen eines Kontoinhabers umwandeln lassen.
6. Gemeinschaftskonto im Erb- bzw. Todesfall
Der andere Kontoinhaber ist weiterhin verfügungsberechtigt. Er muss aber allen Erben den durch das Gesetz oder per Testament festgelegten Erbteil auszahlen. Die Erben übernehmen die Position des verstorbenen Inhabers und verfügen nun gleichberechtigt mit dem anderen Kontoinhaber über das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto.
7. Gemeinsames Konto auflösen
Die Kontoinhaber können nur zusammen das Gemeinschaftskonto kündigen. Dazu müssen sie einen Kontoauflösungsantrag unterschreiben. Einseitig funktioniert die Kontoauflösung nur über den Entzug der Verfügungsberechtigung.
8. Pfändung eines Gemeinschaftskontos
Alle Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch. Wenn gegen einen Verfügungs­berechtigten eine Pfändung vorliegt, kann das gesamte Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto gepfändet werden. Die Einlagen des unbeteiligten und unverschuldeten Kontoinhabers können für die Tilgung der Schulden des anderen Kontoinhabers benutzt werden. Es kann nur gepfändet werden, wenn gegen alle Kontoinhaber ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Liegt nur gegen einen Verfügungs­berechtigten ein solcher Beschluss vor, so kann dieser keine Transaktionen mehr ausführen. Dies hat zur Folge, dass auch für die anderen Kontoinhaber Transaktionen unmöglich sind, da ja alle Inhaber nur gemeinsam agieren können.
Wenn Ihnen selbst die Kontopfändung droht, eröffnen Sie für sich ein Einzelkonto oder lassen Sie das Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umwandeln (nur selten möglich). Beantragen Sie anschließend die Umwandlung in ein Pfändungs­schutzkonto (auch P-Konto genannt). Ein Gemeinschaftskonto selbst kann nicht in ein Pfändungs­schutzkonto umgewandelt werden. Sobald dies alles geschafft ist, haben Sie einen Pfändungsfreibetrag von 1.252,64 Euro zur Verfügung, um Ihre Kosten für den Lebensunterhalt, wie zum Beispiel Miete, Strom, Wasser und Lebensmittel, bestreiten zu können. Mehr Details erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Pfändungsschutzkonto.

Hinweis

Wie Sie sehen, haben beide Kontoformen ihre Vorteile und Nachteile. Gerade das Oder-Konto birgt Risiken. Eröffnen Sie daher nur ein Partnerkonto, wenn Sie sich absolut sicher sind und vollstes Vertrauen zu Ihrem Partner haben. Behalten Sie ansonsten lieber Ihr Einzelkonto.

Bei welchen Banken erhalten wir ein Gemeinschaftskonto ohne gleichen Wohnsitz?

Mit Ausnahme der ING erhalten Sie bei der DKB, Comdirect, 1822direkt, Deutsche Bank und Postbank ein Gemeinschaftskonto ohne gleichen Wohnsitz. Bedingung dafür ist jedoch, dass beide Kontoinhaber im gleichen Land steuerpflichtig sind.

Grundsätzlich stellt sich die Frage nach dem gleichen Wohnsitz ja nur bei Paaren, die (noch) nicht zusammenleben, aber ein gemeinsames Konto für beispielsweise Urlaube oder den Lebensunterhalt am Wochenende einrichten möchten. Ohne eine gemeinsame Adresse ist die Kontoeröffnung bei der ING nur möglich, wenn der Hauptwohnsitz derselbe ist. Der Nebenswohnsitz ist dann frei wählbar.

Ist es beim WG-Konto im Falle eines Mitbewohnerwechsels möglich, die Kontoinhaber auszutauschen?

Zunächst einmal können bei fast allen Banken die Kontoinhaber nicht einfach so ausgetauscht werden. Zudem erlauben die meisten Kreditinstitute nur zwei Kontoinhaber.

Für eine Wohngemeinschaft mit mehr als zwei Leuten bietet es sich an, wenn zwei Mitbewohner ein Gemeinschaftskonto eröffnen und dieses als Und-Konto führen. Dadurch kann nie eine Person alleine über das Guthaben verfügen. Für alle weiteren Mitbewohner kann eine Kontovollmacht erteilt werden. So können alle WG-Bewohner das Geld für die Miete, Nebenkosten und Einkäufe gemeinsam verwalten. Wenn jemand auszieht, kann dieser Person von einem der Kontoinhaber die Vollmacht entzogen und einem neuen Mitbewohner erteilt werden.

Können wir ein Gemeinschaftskonto in Einzelkonto umwandeln lassen?

Eine Umwandlung vom Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto ist nur selten möglich. Die meisten Kreditinstitute verlangen, dass Sie das Gemeinschaftskonto kündigen und anschließend ein neues Einzelkonto eröffnen. So verhält es sich beim DKB Gemeinschaftskonto, ING Gemeinschaftskonto und auch beim Comdirect Gemeinschaftskonto. Eine Partnerkonto Kündigung bedarf zudem der Zustimmung aller Kontoinhaber.

Bei den Kreditinstituten, bei denen Sie ein Gemeinschaftskonto in Einzelkonto umwandeln können, müssen Sie ein Umwandlungsformular ausfüllen. Der Umwandlung müssen aber auch hier alle Inhaber des gemeinsamen Kontos zustimmen.

Müssen wir einen Freistellungsauftrag für das Gemeinschaftskonto einrichten?

Alle Zinsen werden mit der Kapitalertragssteuer besteuert, die aktuell bei 26,375 % liegt. Ehepaare können den Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro geltend machen. Richten Sie dafür einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank ein. Dies gilt allerdings nur für Eheleute. Unverheiratete Paare oder Zweckgemeinschaften können für das gemeinsame Konto keinen Freistellungsauftrag einreichen.

Warum ist das so?

Das Finanzamt geht bei einem Gemeinschaftskonto von Eheleuten davon aus, dass die Zinsen beiden Kontoinhabern zu gleichen Teilen angerechnet werden können. Diese eindeutige Zuordnung ist bei Nicht-Eheleuten unmöglich. Sie müssen sich die von der Bank abgeführte Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückholen.

Welche Zuwendungen unterliegen auf dem Gemeinschaftskonto der Schenkungssteuer?

Beim Oder-Konto dürfen beide Kontoinhaber gleichberechtigt über das Guthaben verfügen. Vom Gesetz her wird dadurch unterstellt, dass das Guthaben beiden Inhabern jeweils zur Hälfte zusteht.

Wenn nun Person A, die zum Beispiel als Vorstandsmitglied eines Unternehmens gut verdient, deutlich mehr Geld auf das Gemeinschaftskonto einzahlt als Person B, kann Schenkungssteuer anfallen. Das Finanzamt muss allerdings klar nachweisen, dass Person B das Geld nicht nur für die Lebensführung benötigt, sondern es auch frei für andere Ausgaben benutzt.

Treffen Sie am besten eine schriftliche Vereinbarung, um die Verfügungsmöglichkeiten auf einem Gemeinschaftskonto eindeutig zu regeln.

Tipp

Schenkungssteuer muss dann gezahlt werden, wenn die Schenkung des einen Ehegatten an den anderen innerhalb von 10 Jahren den Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro übersteigt. Für nicht verheiratete Kontoinhaber liegt diese Grenze bei jeweils 20.000 Euro.

Weitere Fragen

Haben Sie noch weitere Fragen zum Gemeinschaftskonto, Partnerkonto oder Konten für WG`s oder Vereine? Dann setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung. Werfen Sie auch einen Blick in unseren Girokonto Vergleich. Die meisten der dort aufgeführten Bankkonten lassen sich auch gemeinschaftlich nutzen.


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